Standardbedingungen und Konditionen

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN – Hardware

von Capestone B.V. Vertreter der Firma Capestonemit Sitz in Leiden, eingetragen bei der Handelskammer in Breda unter der Nr. 17252210.

Artikel 1: Begriffsbestimmungen

Verkäufer: Die private Gesellschaft mit beschränkter Haftung Capestone B.V. (vertreten durch den Firmennamen “Capestone”, im Folgenden Capestone genannt), der Verwender dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Käufer: Jede natürliche oder juristische Person, die einen Vertrag mit Capestone abgeschlossen hat oder abschließen möchte, sowie deren Vertreter, Bevollmächtigter, Rechtsnachfolger und/oder Erbe(n). Vertrag: Die schriftliche Bestätigung von Capestone oder einer Bestellung von Produkten durch den Verkäufer. Produkte: Alle Produkte, die vom Verkäufer verkauft werden und Gegenstand des Vertrags sind.

Allgemeine Geschäftsbedingungen: Diese allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen.

Artikel 2: Anwendbarkeit

2.1 Diese Bedingungen gelten für alle Angebote des Verkäufers und für jeden mit dem Verkäufer abgeschlossenen Vertrag sowie für die Erfüllung
2.2 Die Anwendbarkeit ähnlicher, vom Käufer verwendeter allgemeiner Geschäftsbedingungen wird vom Verkäufer ausdrücklich abgelehnt, es sei denn, der Verkäufer erkennt diese ausdrücklich an.
2.3 Sollten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Widerspruch zu den geltenden Bedingungen des Käufers stehen, so haben die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang.

Artikel 3: Angebot

3.1 Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Vertrag kommt zwischen den Parteien mit Eingang einer elektronischen (E-Mail, Fax) oder schriftlichen Bestellung beim Verkäufer zustande, vorbehaltlich des Ablehnungsrechts des Verkäufers. Kein Vertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer den Käufer unverzüglich nach Erhalt der Bestellung darüber informiert, dass er von seinem Ablehnungsrecht Gebrauch macht. Alle Angebote beruhen auf den vom Käufer in der Anfrage gemachten Angaben.
3.2 Wenn der Verkäufer ein Modell, ein Muster und/oder ein Beispiel zeigt oder zur Verfügung stellt, wird dies nur beispielhaft gezeigt oder angegeben: Die Eigenschaften der zu liefernden Produkte können von dem Muster, dem Modell und/oder dem Beispiel abweichen. Das Gleiche gilt für die Hinweise in Katalogen, Broschüren, Preislisten usw.
3.3 Der Verkäufer haftet nicht für Fehler in den schriftlichen Unterlagen zu den Produkten, die dem Käufer zur Verfügung gestellt werden, oder für die darin enthaltenen Informationen. Das gilt für jede Art von Verkaufsmaterial, wie Beschreibungen und Gebrauchsanweisungen.

Artikel 4: Preise

4.1 Die Verträge mit dem Verkäufer werden immer auf der Grundlage der Preise in Euro geschlossen, die der Verkäufer beim Angebot der Produkte verwendet.
Der Verkäufer kann diese Preise jederzeit ändern.
4.2 Die Preise verstehen sich per Nachnahme an den Käufer und ohne Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
4.3 Der Verkäufer ist für den Transport der Produkte zum Käufer verantwortlich. Der Verkäufer kann die Transport- und Bearbeitungskosten für Bestellungen unter 600 EUR in Rechnung stellen.
4.4 Wenn nach dem Abschluss eines Vertrages eine Preiserhöhung eintritt (z.B. aufgrund erhöhter Zölle und/oder Steuern, Änderungen des Wechselkurses, Preiserhöhungen des Herstellers, erhöhter Material- und Rohstoffpreise, erhöhter Löhne oder Gehälter, Sozialversicherungsbeiträge und staatlicher Kosten), ist der Verkäufer berechtigt, die Preise ganz oder teilweise entsprechend anzupassen. Vom Verkäufer angegebene Frachtkosten sind für den Verkäufer nicht verbindlich, wenn diese Kosten höher sind als die angegebenen Kosten.

Artikel 5: Zahlung

5.1 Die Zahlung hat innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist und immer innerhalb von 14 Tagen nach der Lieferung ohne Skonto, Schuldenausgleich oder Zahlungsaufschub in Euro durch Überweisung auf ein vom Verkäufer angegebenes Bankkonto zu erfolgen. Der Verkäufer kann vom Käufer eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung verlangen.
5.2 Nimmt der Käufer die verkauften Sachen aus einem Umstand des Käufers nicht ab, wird dem Käufer sofort die Rechnung für die verkauften Sachen zugeschickt oder ausgehändigt, die sofort und ohne Skonto, Schadenersatz oder Zahlungsaufschub zu zahlen ist. Das Fälligkeitsdatum dieser Rechnung ist das Datum der Rechnung.
5.3 Der Käufer ist in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung durch den Verkäufer bedarf.
5.4 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, ab dem Tag, an dem der Käufer in Verzug ist, die gesetzlichen Zinsen zu berechnen.
5.5 Alle außergerichtlichen Kosten des Verkäufers ab dem Zeitpunkt des Verzugs gehen zu Lasten des Käufers. Diese Kosten belaufen sich auf 15 % des zu zahlenden Betrags, mindestens jedoch auf 350 EUR. Sind dem Verkäufer wesentlich höhere Kosten entstanden, so hat der Käufer diese höheren Kosten zu tragen.
5.6 Die vom Käufer geleisteten Zahlungen werden immer erstens zur Begleichung aller fälligen Zinsen und Kosten und zweitens zur Begleichung der fälligen Rechnungen verwendet, die am längsten offen sind, auch wenn der Käufer angibt, dass sich die Zahlung auf eine Rechnung mit späterem Datum bezieht.

Artikel 6: Klauseln

Klauseln, Vereinbarungen und Absprachen zwischen den Parteien gelten nur, wenn dies vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

Artikel 7: Änderungen

7.1 Wird der Vertrag geändert, so gehen die sich daraus ergebenden angemessenen Mehrkosten in vollem Umfang zu Lasten des Käufers; die Lieferfrist kann in diesem Fall entsprechend geändert werden.
7.2 Der Verkäufer ist berechtigt, Produkte zu liefern, die von den in einem Vertrag vereinbarten abweichen, unabhängig davon, ob diese Abweichungen in den Produkten, ihrer Verpackung oder der Begleitdokumentation vorkommen, wenn und insoweit (i) dies erforderlich ist, um den geltenden rechtlichen Anforderungen zu entsprechen, (ii) diese Abweichungen geringfügig sind, oder (iii) diese Abweichungen zu einer Verbesserung gegenüber den im Vertrag vereinbarten Produkten führen.

Artikel 8: Lieferzeiten

8.1 Eine vereinbarte Lieferfrist ist keine Frist, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
8.2 Der Käufer hat in keinem Fall Anspruch auf Schadensersatz, weder für direkte noch für indirekte Schäden, die sich aus einer Verzögerung der Lieferungen ergeben.

Artikel 9: Lieferung

9.1 Die Lieferung erfolgt zu einem Zeitpunkt, zu dem die Produkte dem Käufer vom Verkäufer an der vereinbarten Lieferadresse zur Verfügung gestellt werden. Transport und Versicherung werden vom Verkäufer organisiert. In dem Moment, in dem die Ware dem Käufer vom Verkäufer an der vereinbarten Lieferadresse zur Verfügung gestellt wird, geht das Risiko für die gekaufte Ware vom Verkäufer auf den Käufer über.
9.2 Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte bei Erhalt zu prüfen und das dafür erforderliche Personal zur Verfügung zu stellen; die Kosten, die sich aus der Unterlassung dieser Prüfung ergeben, werden dem Käufer in Rechnung gestellt. Wenn der Käufer den Kauf verweigert oder es versäumt, die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen zu erteilen, werden die Produkte auf Rechnung und Gefahr des Käufers gelagert. In diesem Fall schuldet der Käufer alle zusätzlichen Kosten, einschließlich der Lagerkosten und der Versicherung, gemäß der beim Verkäufer geltenden Gebühr oder der örtlichen Gebühr.
9.4 Jede Lieferverzögerung infolge höherer Gewalt (siehe Artikel 15) ermöglicht den Parteien die Auflösung des Vertrags ohne Anspruch auf Schadenersatz, unabhängig davon, ob die Ursache für die Lieferverzögerung vor oder nach der vereinbarten Lieferfrist liegt.
9.5 Die Lieferung erfolgt nur, wenn und soweit die Interpolis-Kreditversicherung oder ein vom Verkäufer zu benennender gleichartiger Versicherer eine diesbezügliche Kreditversicherung gewährt und aufrechterhält.

Artikel 10: Eigentumsvorbehalt

10.1 Die vom Verkäufer gelieferten Waren bleiben so lange Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer seine Verpflichtungen erfüllt hat in Bezug auf (i) die gelieferten oder zu liefernden Produkte oder die erbrachten oder zu erbringenden Dienstleistungen und (ii) Ansprüche aufgrund der Nichteinhaltung einer mit dem Verkäufer geschlossenen Vereinbarung durch den Käufer.
10.2 Der Käufer ist nicht befugt, Waren, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, an Dritte zu verkaufen oder zu liefern, es sei denn im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit unter Beachtung von Artikel 10.4, oder irgendein (begrenztes) Recht auf diese Waren zu erheben. Beabsichtigen Dritte, Rechte an den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkten zu erheben oder geltend zu machen, so hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen und die Dritten unverzüglich über den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers an den Produkten zu informieren.
10.3 Sobald der Käufer in Verzug ist oder begründeter Anlass zu der Befürchtung besteht, dass er in Verzug gerät, ist der Verkäufer berechtigt, die gelieferten Produkte aus dem Besitz des Käufers oder von Dritten, die die Waren für den Käufer aufbewahren, zu entfernen oder entfernen zu lassen. Der Käufer ist verpflichtet, in vollem Umfang mitzuwirken, einschließlich der Identifizierung und der Aufrechterhaltung der Identifizierung der Produkte, wobei eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des dem Verkäufer geschuldeten Betrags pro Tag oder eines Teils davon verhängt werden kann, wenn diese Mitwirkung nicht erfolgt.
10.4 Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte gegen Beschädigung und Diebstahl zu versichern, diese Versicherung aufrechtzuerhalten und die Versicherungspolice zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen.
Der Käufer hat auch alle seine Ansprüche gegenüber Versicherern in Bezug auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte an den Verkäufer zu verpfänden, ebenso wie seine Ansprüche gegenüber seinen Kunden beim Weiterverkauf der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte.

Artikel 11: Reklamationen

11.1 Der Käufer muss prüfen, ob die Qualität und die Menge der Produkte dem Vertrag entsprechen, und muss den Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach der Lieferung, ausführlich und schriftlich über etwaige Schäden und/oder Mängel informieren.
11.2 Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte nach rechtzeitiger Reklamation so lange aufzubewahren, bis der Verkäufer sie geprüft und dem Käufer schriftlich mitgeteilt hat, wohin die Produkte gemäß den Anweisungen des Herstellers zurückzusenden sind.
11.3 Wenn die Reklamation als berechtigt angesehen wird, muss dem Verkäufer die notwendige Zeit eingeräumt werden, um die Produkte zu ersetzen, anzupassen, zu reparieren oder auszutauschen oder die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, je nach der alleinigen Entscheidung des Verkäufers.
11.4 Wird die Reklamation für gültig befunden, so beschränken sich die Folgeverpflichtungen des Verkäufers darauf, dem Verkäufer höchstens den Kaufbetrag gutzuschreiben oder die betreffende Ware zu ersetzen.
Eine weitergehende Haftung wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
11.5 Beanstandungen, die sich auf einen geringfügigen Mangel des Verkäufers beziehen, berechtigen den Käufer nicht zur Aussetzung der Zahlung, und ein Schuldenausgleich ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Artikel 12: Garantien

Der Verkäufer gewährt keine unabhängige Garantie auf die von ihm gelieferten oder versandten Produkte. Eine vom Verkäufer zugesagte Garantie ist nur insoweit als Produktgarantie des jeweiligen Herstellers anzusehen, die über den Verkäufer weitergegeben wird, als dem Käufer keine Garantieansprüche gegenüber dem Verkäufer zustehen.

Artikel 13: Haftung

13.1 Der Verkäufer schließt jede Haftung für unmittelbare Schäden aus, die durch seine Handlungen oder Unterlassungen oder die seiner Erfüllungsgehilfen und/oder von ihm eingeschalteten Dritten verursacht wurden, es sei denn, die unmittelbaren Schäden sind durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers entstanden. Der Verkäufer haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen und Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen.
13.2 Jegliche Haftung des Verkäufers ist auf den Rechnungsbetrag der betreffenden Lieferung beschränkt.
13.3 Der Käufer stellt den Verkäufer, seine Mitarbeiter oder die von ihm oder in seinem Namen beschäftigten Personen von jeglichen Ansprüchen Dritter auf Zahlung von Schäden frei, die diese Dritten erlitten haben und die durch die vom Verkäufer verkauften Produkte verursacht wurden oder damit zusammenhängen.
13.4 Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer zu entschädigen und ihm alle Kosten, Schäden und Zinsen zu ersetzen, die dem Verkäufer aufgrund von Ansprüchen Dritter gegen den Verkäufer wegen der Verletzung von Rechten, einschließlich des Urheberrechts und des Patentrechts, infolge der Verwendung der Informationen oder Modelle, die vom Käufer oder in seinem Namen zur Ausführung eines Auftrags zur Verfügung gestellt wurden, entstehen.
13.5 Die Frist, innerhalb derer der Verkäufer eine Reklamation auf der Grundlage dieses Artikels geltend machen kann, ist auf ein Jahr nach dem Rechnungsdatum begrenzt.

Artikel 14: Höhere Gewalt

14.1 Unter höherer Gewalt sind Umstände zu verstehen, die die Erfüllung des Vertrages verhindern und dem Verkäufer vernünftigerweise nicht zugerechnet werden können. Als höhere Gewalt gilt in jedem Fall:
– Verzögerungen oder Stagnation der Lieferung durch die Lieferanten des Verkäufers;
– unvollständige Lieferung durch die Lieferanten des Verkäufers;
– Streiks, Arbeitsunterbrechungen, Betriebsbesetzungen oder Aussperrung von Arbeitnehmern;
– Störung im Betrieb des Verkäufers durch Brand, Unfall oder andere Ereignisse;
– Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen;
– Krieg, Aufruhr, innere Unruhen, (Natur-)Katastrophen oder Unglücksfälle;
– staatliche Eingriffe.
14.2 Während eines Zeitraums höherer Gewalt sind alle Verpflichtungen des Verkäufers ausgesetzt. Dauert der Zeitraum, in dem der Verkäufer aufgrund höherer Gewalt nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen, länger als zwei Monate, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag schriftlich aufzulösen, ohne dass dies zu einer Schadensersatzpflicht führt. Bei Aussetzung der (teilweisen) Erfüllung des Vertrages durch den Verkäufer bleiben alle Verpflichtungen des Käufers in vollem Umfang bestehen. Der Verkäufer ist in keinem Fall schadensersatzpflichtig.
14.3 Hat der Verkäufer bei Eintritt der höheren Gewalt seine Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt oder kann er nur einen Teil seiner Verpflichtungen erfüllen, ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer die bereits gelieferten oder die zur Lieferung bereitstehenden Waren gesondert in Rechnung zu stellen, und der Käufer hat diese Rechnung so zu bezahlen, als handele es sich um einen gesonderten Vertrag.

Artikel 15: Beendigung des Abkommens

15.1 Die Forderungen des Verkäufers an den Käufer sind in den folgenden Fällen sofort fällig:
a. wenn dem Verkäufer nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, die ihn hinreichend zu der Befürchtung veranlassen, dass der Käufer nicht in der Lage sein wird, seinen Verpflichtungen nachzukommen;
b. wenn der Verkäufer bei Abschluss des Vertrages den Käufer aufgefordert hat, eine Sicherheit für die Erfüllung des Vertrages zu leisten, und diese Sicherheit nicht oder nur unzureichend geleistet wird;
c. Im Falle der Liquidation und/oder eines Antrags auf Konkurs oder Zahlungsaufschub des Käufers.
15.2 In den in Absatz 15.1 genannten Fällen ist der Verkäufer berechtigt, die weitere Erfüllung des Vertrages auszusetzen oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, unbeschadet des Rechts des Verkäufers, die vollständige Zahlung von Schadensersatz zu verlangen.

Artikel 16: Geschäftswert

Die Tatsache, dass der Verkäufer nicht immer und sofort von den Rechten Gebrauch machen wird, die er auf der Grundlage der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Rechte besitzt, bedeutet nicht, dass der Verkäufer nicht in der Lage sein wird, diese Rechte auszuüben, wenn solche Ereignisse zu einem späteren Zeitpunkt eintreten, noch dass der Verkäufer verpflichtet sein wird, in ähnlichen Fällen in der Zukunft Kulanz zu gewähren.

Artikel 17: Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

17.1 Auf alle vom Verkäufer geschlossenen Verträge findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechtsübereinkommens von 1980 (Übereinkommen über den internationalen Warenkauf).
17.2 Alle Streitigkeiten, die sich zwischen den Parteien aus diesem Vertrag ergeben, werden ausschließlich vor dem zuständigen Gericht in Utrecht verhandelt.

Artikel 18: Änderungsbefugnis

18.1 Der Verkäufer ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern. Diese Änderungen treten mit dem angekündigten Datum des Inkrafttretens in Kraft.
18.2 Der Verkäufer wird dem Käufer die geänderten Bedingungen rechtzeitig zukommen lassen. Sofern kein anderer Zeitpunkt des Inkrafttretens mitgeteilt wird, werden die Änderungen für den Käufer wirksam, sobald er von den Änderungen Kenntnis erlangt hat oder darüber informiert wurde.

Artikel 19: Umwandlung

19.1 Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen außer Kraft gesetzt oder aufgehoben werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang anwendbar.
19.2 Die Parteien müssen sich treffen, um die aufgehobenen oder gestrichenen Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, deren Inhalt dem der ursprünglichen Bestimmungen so weit wie möglich entspricht. Gültig ab Oktober 2009

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Abonnements

1. Auslegung

“Aktivierungs-Testbereitschaftsschwelle” bezeichnet die im Bestellformular angegebene oder als Teil einer Zusatzbestellung vereinbarte Schwelle in Kilobyte;

“Zusätzliche Gebühren” sind alle Gebühren im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen durch Comgate an den Kunden, die im Bestellformular (in der jeweils gültigen Fassung gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen) aufgeführt sind oder anderweitig in einem Zusatzauftrag vereinbart wurden, mit Ausnahme der Abonnementgebühren und Nutzungsgebühren;

“Zusatzauftrag” bezeichnet einen Auftrag für zusätzliche Dienstleistungen, der vom Kunden erteilt und von Comgate gemäß Ziffer 9 dieser Geschäftsbedingungen angenommen wurde;

“Verbundenes Unternehmen” bedeutet in Bezug auf eine juristische Person eine juristische Person, die ihre Tochtergesellschaft, Holdinggesellschaft oder oberste Holdinggesellschaft ist, oder eine juristische Person, die eine Tochtergesellschaft dieser Holdinggesellschaft oder obersten Holdinggesellschaft ist, und jede solche juristische Person; im Bestellformular oder in einem Zusatzauftrag angegeben, jedoch nicht die Nutzungsgebühren.

“Dienstleistungen” bezeichnet das Bündel an verwalteten Dienstleistungen, die Comgate dem Kunden im Rahmen dieses Vertrags zur Verfügung stellt, einschließlich der Support-Services, der Bereitstellung der Waren und aller anderen von Comgate im Rahmen dieses Vertrags angebotenen Dienstleistungen oder Waren;

“SIM-Karte” bezeichnet die Karte, der eine eindeutige Nummer zugewiesen ist, die bei Verwendung mit kompatiblen Geräten den Endnutzern den Zugang zu den Diensten und deren Nutzung ermöglicht;

“SIM-Karten-Ausmusterungsgebühr” bedeutet eine Gebühr pro ausgemusterter SIM-Karte, die der Summe der folgenden Beträge entspricht

(a) alle rückständigen Gebühren im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Nutzung der SIM-Karte,
(b) einen Betrag in Höhe von entweder:
bi) Wenn die SIM-Karte vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit für diese SIM-Karte gekündigt wird, zahlt der Kunde eine Gebühr in Höhe der Mindestgebühr für das erste Jahr pro SIM-Karte plus der Mindestjahresgebühr pro SIM-Karte, multipliziert mit der Zahl, die der Mindestvertragslaufzeit pro SIM-Karte minus 1 entspricht, abzüglich aller monatlichen Abonnementgebühren und Nutzungsgebühren, die der Kunde zuvor für diese SIM-Karte gezahlt hat;
Oder
bii) Wird die SIM-Karte nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit für diese SIM-Karte gekündigt, zahlt der Kunde eine Gebühr in Höhe der jährlichen Mindestgebühr pro SIM-Karte für das betreffende Jahr, multipliziert mit dem Teil des Jahres, der bis zur Kündigung verstrichen ist (d. h. anteilig für dieses Jahr), abzüglich der monatlichen Abonnementgebühren und Nutzungsgebühren, die der Kunde während dieses Jahres (bis zur Kündigung der SIM-Karte) tatsächlich gezahlt hat;
(c) alle zusätzlichen Gebühren gemäß diesem Vertrag, die für den Rest der Mindestvertragslaufzeit für diese SIM-Karte fällig gewesen wären, und
(d) gegebenenfalls Verzugszinsen zu dem in Ziffer 12.4.1 genannten Satz;

“Comgate” bezeichnet die Marke Comgate, eine Marke von Capestone bv, einem in den Niederlanden unter der Nummer KvK 17252210 eingetragenen Unternehmen mit Sitz in Nieuwegein, Parkerbaan 2, oder eines der im Bestellformular angegebenen Comgate-Mitglieder;

“Bedingungen” bedeutet diese Bedingungen;

“Nutzungsgebühren” sind die variablen Gebühren, die der Kunde an Comgate für die tatsächliche Nutzung von GPRS, SMS, Sprache und leitungsvermittelten Daten (CSD) zu zahlen hat, wie im Bestellformular oder in einem Zusatzauftrag angegeben, sowie alle anderen variablen Gebühren, die der Kunde gemäß dem Vertrag zu zahlen hat;

“Gewährleistungsfrist” hat die Bedeutung, die ihm in Ziffer 13.1 dieser Bedingungen zugeschrieben wird;

“Jahr” bezeichnet einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab dem im Bestellformular angegebenen Vertragsbeginn und jeden darauf folgenden Zeitraum von zwölf (12) Monaten während der Laufzeit des Vertrags;

“Gerät” bedeutet ein drahtloses Gerät oder eine andere Ausrüstung, die eine SIM-Karte enthält.

“GSM-Gateway” ist ein Gerät (das nicht dafür ausgelegt oder angepasst ist, während der Fahrt benutzt zu werden), das dafür ausgelegt oder angepasst ist, durch drahtlose Telegrafie mit dem Netz oder dem drahtlosen Telekommunikationssystem eines anderen Netzbetreibers verbunden zu werden und zum Senden und Empfangen von Nachrichten oder zur sonstigen Kommunikation über das Netz oder das Telekommunikationssystem dieses anderen Betreibers verwendet wird.

“IMEI-Nummer” ist eine internationale Mobilgeräte-Identifikationsnummer;

“Monatliche Mindestnutzung pro SIM-Karte” bedeutet pro SIM-Karte die im Bestellformular oder in einer Zusatzbestellung angegebene monatliche Mindestnutzung pro SIM-Karte, die sich im kommerziell aktivierten Zustand befindet.

“Unterstützungsdienste” bedeutet die Bereitstellung
der Standard-Supportleistungen von Comgate und der täglichen Kontoführungsdienste von Comgate für den Kunden gemäß Klausel 10;

“Drittanbieter” bezeichnet jeden Vertreter, Vertreiber, Drittanbieter, OEM oder Integrator oder jeden anderen Dritten, dem die Waren im Paket mit der M2M-Mehrwertlösung des Kunden zur endgültigen Bereitstellung an einen Endverbraucher zur Verfügung gestellt werden.

“Gebühren” bezeichnet die Abonnementgebühren, Nutzungsgebühren und zusätzlichen Gebühren;

“Kunde” oder “Auftraggeber” bezeichnet die im Auftragsformular genannte Person, der Comgate die Erbringung der Dienstleistungen zugesagt hat;

“Kommerziell aktivierter Staat” ist ein Staat, in dem eine SIM-Karte sowohl (i) in der Lage ist, Datenverbindungen herzustellen, und (ii) abrechenbar. Die SIM-Karte wird frühestens ab dem folgenden Datum in den Zustand der kommerziellen Aktivierung versetzt: (i) Überschreitung der im Bestellformular angegebenen oder als Teil einer Zusatzbestellung vereinbarten Aktivierungs-Testbereitschaftsschwelle in Kilobyte; (ii) Überschreiten des im Bestellformular angegebenen oder als Teil einer Zusatzbestellung vereinbarten Schwellenwerts für Aktivierungs-SMS; (iii) Überschreitung der im Bestellformular angegebenen oder als Teil einer Zusatzbestellung vereinbarten Aktivierungsschwelle in Sekunden oder (iv) nach dem Antrag des Kunden auf kommerzielle Aktivierung in einer Weise, die für Comgate von Zeit zu Zeit akzeptabel ist;

“Verpflichtungszeitraum” bezeichnet den Zeitraum der Verpflichtungsstufe, der im Auftragsformular oder in einem Zusatzauftrag angegeben ist;

“Vertrag” bezeichnet das Bestellformular und alle von Zeit zu Zeit erteilten Zusatzaufträge, die vorliegenden Geschäftsbedingungen, die dem Bestellformular als Anhang 1 beigefügt sind, sowie alle anderen Anhänge, die dem Bestellformular beigefügt sind oder beigefügt werden.

“Vertragskündigungsgebühr” ist die Summe aus:
(a) alle fälligen, aber zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages noch nicht gezahlten Gebührenrückstände; (b) einen Betrag, der wie folgt berechnet wird:

bi) Wenn der Vertrag vor dem Ende der Mindestvertragslaufzeit in Bezug auf die vom Kunden bestellten SIM-Karten gekündigt wird: Der Kunde zahlt für jede bestellte SIM-Karte eine Gebühr pro SIM-Karte in Höhe der Mindestgebühr für das erste Jahr pro SIM-Karte plus der Anzahl der Jahre der Mindestvertragslaufzeit (minus 1) für jede solche SIM-Karte, multipliziert mit der Mindestjahresgebühr für jede solche SIM-Karte, abzüglich aller monatlichen Abonnementgebühren und Nutzungsgebühren, die der Kunde zuvor für eine solche SIM-Karte gezahlt hat, sowie aller Beträge, die gemäß Klausel 11.3 für jede solche SIM-Karte gezahlt wurden.

Plus

bii) Wird der Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit in Bezug auf alle vom Kunden bestellten SIM-Karten gekündigt, zahlt der Kunde bei einer solchen Kündigung des Vertrags eine Gebühr für jede dieser bestellten SIM-Karten in Höhe der jährlichen Mindestgebühr für jede dieser SIM-Karten für das betreffende Jahr, multipliziert mit dem Teil des Jahres, der bis zur Kündigung verstrichen ist (d. h. anteilig für dieses Jahr), abzüglich der Abonnementgebühr und der Nutzungsgebühren, die der Kunde während dieses Jahres für jede SIM-Karte (bis zur Kündigung des Vertrags) tatsächlich gezahlt hat.

(c) alle zusätzlichen Gebühren gemäß diesem Vertrag, die für den Rest der Mindestvertragslaufzeit für nicht zuvor zurückgezogene SIM-Karten fällig gewesen wären,

(d) Verzugszinsen, gegebenenfalls in Höhe des in Abschnitt 12.4.1 genannten Satzes, und
e) Wird der Vertrag vor Ablauf der Bindungsfrist gekündigt, zahlt der Kunde die Mindestvolumen-Bindungsgebühr auf der Grundlage der Bindungshöhe, die für das Ende der Bindungsfrist gemäß dem Auftragsformular festgelegt wurde.
Alle Verweise auf SIM-Karten in dieser Definition, außer in Unterabschnitt (e), beziehen sich nicht auf zuvor ausgemusterte SIM-Karten.

“Abdeckungsbereich” bezeichnet das in Anhang 2 des Bestellformulars angegebene ungefähre geografische Gebiet, das von Zeit zu Zeit geändert werden kann und in dem die Dienstleistungen dem Kunden von Comgate zur Verfügung gestellt werden, wie in Klausel 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen näher beschrieben;

“Endnutzer” bezeichnet den tatsächlichen Nutzer der Dienste;

“Waren” bezeichnet die SIM-Karten, Nummern und Mietgeräte;

“Mietausrüstung” bezeichnet die im Bestellformular (falls vorhanden) oder in einem Zusatzauftrag angegebene Ausrüstung;

“Mindestjahresgebühr pro SIM-Karte” bedeutet pro SIM-Karte den im Bestellformular oder in einer Zusatzbestellung angegebenen jährlichen Mindestbetrag (ab dem Datum der Bestellung), der pro SIM-Karte für die monatliche Abonnementgebühr und die Nutzungsgebühren zu zahlen ist, unabhängig davon, ob die SIM-Karte in den kommerziell aktivierten Zustand versetzt wurde:

“Mindestgebühr für das erste Jahr pro SIM-Karte” bezeichnet die jährliche Mindestgebühr pro SIM-Karte, die nur im ersten Jahr nach der Bestellung einer solchen SIM-Karte anfällt, wobei der Betrag im Bestellformular oder in einer Zusatzbestellung angegeben ist;

“Mindestvolumenverpflichtung” bedeutet die Verpflichtung des Kunden, SIM-Karten in der im Bestellformular oder in einem Zusatzauftrag angegebenen Menge kommerziell zu aktivieren.

“Mindestvertragslaufzeit” ist die Mindestvertragslaufzeit, die im Bestellformular oder in einem Zusatzauftrag ab dem Zeitpunkt der Bestellung der SIM-Karte angegeben ist;

“Mindestmengenverpflichtung
Gebühr” bezeichnet den Betrag, den der Kunde gemäß dem Auftragsformular an Comgate für die Nichteinhaltung der darin angegebenen Verpflichtungsstufen zu zahlen hat;

“Monatliche Abonnementgebühr” ist der im Bestellformular oder in einer Zusatzbestellung angegebene monatliche Betrag, der pro SIM-Karte zu zahlen ist; dieser Betrag wird berechnet, wenn sich die SIM-Karte im kommerziell aktivierten Zustand befindet, aber in jedem Fall wird eine SIM-Karte, die sich zu irgendeinem Zeitpunkt während eines bestimmten Monats im kommerziell aktivierten Zustand befunden hat, anteilig für den Teil des Monats berechnet, der mit dem Zeitpunkt beginnt, zu dem sie sich zum ersten Mal während dieses Monats im kommerziell aktivierten Zustand befunden hat, bis zum Ende dieses Monats (unabhängig davon, ob sie sich während dieser gesamten Zeit im kommerziell aktivierten Zustand befunden hat);

“Netzwerk” bezeichnet das öffentliche mobile Telekommunikationssystem eines Dritten, über das Comgate dem Kunden die Dienstleistungen vertragsgemäß zur Verfügung stellt;

“Nummern” bezeichnet die MSISDN-Nummer(n), die dem Kunden von Comgate gemäß Artikel 2.1.1 zur Verfügung gestellt werden;

“Auftragsformular” bezeichnet das Auftragsformular, dem diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Anhang 1 beigefügt sind und auf dessen Grundlage der Kunde eine der Dienstleistungen bestellt;

“Bestellgebühr” bezeichnet die auf dem Bestellformular oder einer Zusatzbestellung angegebene Gebühr, die bei der Bestellung einer SIM-Karte durch den Kunden in Rechnung gestellt wird;

“Partei” oder “Parteien” bedeutet jeweils Comgate und der Kunde;

“Ausgeschiedener Zustand” bezeichnet einen Zustand, in dem die SIM-Karte dauerhaft deaktiviert ist;

SIM-Status” oder “Status” bezeichnet die verschiedenen Aktivierungszustände, in die eine SIM-Karte versetzt werden kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf “kommerziell aktiviert” und “im Ruhestand”;

“Abonnementgebühr” ist der Gesamtbetrag pro SIM-Karte, der sich wie folgt zusammensetzt
(a) die Auftragsgebühr;
(b) die monatliche Abonnementgebühr; und
(c) eine monatliche Gebühr, die der Kunde an Comgate für die Lieferung von Mietgeräten an den Kunden zu zahlen hat, wie im Bestellformular oder einem Zusatzauftrag angegeben,
Aber nicht die Benutzungsgebühren.

“Dienstleistungen” bezeichnet das Bündel an verwalteten Dienstleistungen, die Comgate dem Kunden im Rahmen dieses Vertrags zur Verfügung stellt, einschließlich der Support-Services, der Bereitstellung der Waren und aller anderen von Comgate im Rahmen dieses Vertrags angebotenen Dienstleistungen oder Waren;

“SIM-Karte” bezeichnet die Karte, der eine eindeutige Nummer zugewiesen ist, die bei Verwendung mit kompatiblen Geräten den Endnutzern den Zugang zu den Diensten und deren Nutzung ermöglicht;

“SIM-Karten-Ausmusterungsgebühr” bedeutet eine Gebühr pro ausgemusterter SIM-Karte, die der Summe der folgenden Beträge entspricht

(a) alle rückständigen Gebühren im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Nutzung der SIM-Karte,
(b) einen Betrag in Höhe von entweder:
bi) Wenn die SIM-Karte vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit für diese SIM-Karte gekündigt wird, zahlt der Kunde eine Gebühr in Höhe der Mindestgebühr für das erste Jahr pro SIM-Karte plus der Mindestjahresgebühr pro SIM-Karte, multipliziert mit der Zahl, die der Mindestvertragslaufzeit pro SIM-Karte minus 1 entspricht, abzüglich aller monatlichen Abonnementgebühren und Nutzungsgebühren, die der Kunde zuvor für diese SIM-Karte gezahlt hat;
Oder
bii) Wird die SIM-Karte nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit für diese SIM-Karte gekündigt, zahlt der Kunde eine Gebühr in Höhe der jährlichen Mindestgebühr pro SIM-Karte für das betreffende Jahr, multipliziert mit dem Teil des Jahres, der bis zur Kündigung verstrichen ist (d. h. anteilig für dieses Jahr), abzüglich der monatlichen Abonnementgebühren und Nutzungsentgelte, die der Kunde während dieses Jahres (bis zur Kündigung der SIM-Karte) tatsächlich gezahlt hat;
(c) alle zusätzlichen Gebühren gemäß diesem Vertrag, die für den Rest der Mindestvertragslaufzeit für diese SIM-Karte fällig gewesen wären, und
(d) gegebenenfalls Verzugszinsen zu dem in Ziffer 12.4.1 genannten Satz;

“Comgate” bezeichnet die Marke Comgate, eine Marke von Capestone bv, einem in den Niederlanden unter der Nummer KvK 17252210 eingetragenen Unternehmen mit Sitz in Nieuwegein, Parkerbaan 2, oder eines der im Bestellformular angegebenen Comgate-Mitglieder;

“Bedingungen” bedeutet diese Bedingungen;

“Nutzungsgebühren” sind die variablen Gebühren, die der Kunde an Comgate für die tatsächliche Nutzung von GPRS, SMS, Sprache und leitungsvermittelten Daten (CSD) zu zahlen hat, wie im Bestellformular oder in einem Zusatzauftrag angegeben, sowie alle anderen variablen Gebühren, die der Kunde gemäß dem Vertrag zu zahlen hat;

“Gewährleistungsfrist” hat die Bedeutung, die ihm in Ziffer 13.1 dieser Bedingungen zugeschrieben wird;

“Jahr” bezeichnet einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab dem im Bestellformular angegebenen Vertragsbeginn und jeden darauf folgenden Zeitraum von zwölf (12) Monaten während der Laufzeit des Vertrags;

“Gerät” bedeutet ein drahtloses Gerät oder eine andere Ausrüstung, die eine SIM-Karte enthält.

“GSM-Gateway” ist ein Gerät (das nicht dafür ausgelegt oder angepasst ist, während der Fahrt benutzt zu werden), das dafür ausgelegt oder angepasst ist, durch drahtlose Telegrafie mit dem Netz oder dem drahtlosen Telekommunikationssystem eines anderen Netzbetreibers verbunden zu werden und zum Senden und Empfangen von Nachrichten oder zur sonstigen Kommunikation über das Netz oder das Telekommunikationssystem dieses anderen Betreibers verwendet wird.

“IMEI-Nummer” ist eine internationale Identifikationsnummer für Mobilfunkgeräte;

“Monatliche Mindestnutzung pro SIM-Karte” bedeutet pro SIM-Karte die im Bestellformular oder in einer Zusatzbestellung angegebene monatliche Mindestnutzung pro SIM-Karte, die sich im kommerziell aktivierten Zustand befindet.

“Support-Services” bedeutet die Bereitstellung der Standard-Support-Services von Comgate und der täglichen Account-Management-Services durch Comgate an den Kunden gemäß Klausel 10;

“Drittanbieter” bezeichnet jeden Vertreter, Vertreiber, Drittanbieter, OEM oder Integrator oder jeden anderen Dritten, dem die Waren im Paket mit der M2M-Mehrwertlösung des Kunden zur endgültigen Bereitstellung an einen Endverbraucher zur Verfügung gestellt werden.

2. Erbringung der Dienstleistungen

2.1 Als Gegenleistung für die Zahlung der Gebühren durch den Kunden gemäß den nachstehenden Ziffern 11 und 12 verpflichtet sich Comgate, gemäß dem Vertrag und wie im Auftragsformular angegeben:
2.1.1 die Dienstleistungen im Rahmen dieses Vertrags zu erbringen; und

2.1.2 dem Kunden für die Dauer des Vertrages zu gewähren, (a) das Recht, die im Rahmen des Vertrags gelieferten Waren für den Zugang zu den Diensten und deren Nutzung über das Netz zu verwenden, und (b) das Recht, die Waren an Endnutzer und an Drittanbieter zur endgültigen Erbringung der Dienstleistungen an Endnutzer zu liefern, vorausgesetzt, dass diese Endnutzer die Waren und Dienstleistungen stets im Paket mit der M2M-Mehrwertlösung des Kunden erhalten. Die SIM-Karte darf nur in Hardware verwendet werden, die zur Erleichterung der M2M-Kommunikation entwickelt wurde und die für die Verwendung in den Ländern zugelassen ist, in denen sie verwendet wird. Der Kunde erkennt an, dass die Dienste und die SIM-Karten, die im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden, davon abhängen können, dass der Kunde, der Endnutzer oder der betreffende Drittanbieter über eine geeignete Infrastruktur verfügt und ein geeignetes Gerät verwendet, und dass in Ermangelung einer solchen Infrastruktur einige oder alle Dienste möglicherweise nicht verfügbar sind oder nicht korrekt funktionieren. Comgate übernimmt keine Haftung für eine solche Nichtverfügbarkeit oder Funktionsunfähigkeit. Der Kunde muss jederzeit sicherstellen, dass die SIM-Karten und die im Rahmen dieses Vertrags erbrachten Dienstleistungen mit der Infrastruktur und den verwendeten Geräten kompatibel sind.

2.1.3 Sofern hierin nicht ausdrücklich gestattet, darf der Kunde weder selbst noch durch Drittanbieter oder Endnutzer oder andere Personen oder Einrichtungen, die unter der direkten oder indirekten Kontrolle des Kunden stehen, Folgendes tun (A) irgendeinen Teil der Waren zu kopieren, anzupassen, zu variieren, zu verbessern oder zu modifizieren, Symbole, Namen oder Marken zu verdecken oder zu ändern oder den Waren Symbole, Namen oder Marken hinzuzufügen; (B) Maßnahmen zu ergreifen, die darauf abzielen, das Funktionieren von Sicherheitsmaßnahmen in den Diensten zu umgehen; oder (C) die Dienste in einer Weise zu nutzen, die nicht ausdrücklich durch diesen Vertrag gestattet ist. Der Kunde kann nur entweder (i) die Dienste für den eigenen Gebrauch zu nutzen; oder (ii) die Dienste einem Drittanbieter zur endgültigen Nutzung durch einen Endnutzer zur Verfügung zu stellen, jedoch unter der Voraussetzung, dass eine solche Bereitstellung an Endnutzer

Der Nutzer wird zusammen mit und als Teil der M2M-Mehrwertlösung des Kunden eingesetzt. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die SIM-Karten in keinem Fall unabhängig von den Dienstleistungen und nicht als Teil der M2M-Mehrwertlösung des Kunden verkauft oder anderweitig bereitgestellt werden dürfen.

2.2 Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass der Vertrag für alle von Comgate für den Kunden oder in seinem Namen erbrachten Dienstleistungen gilt, unter Ausschluss aller anderen Bedingungen und Konditionen. Die mit den Bestellungen, Zusatzaufträgen, Spezifikationen, Ausschreibungsunterlagen oder anderen Dokumenten des Kunden gelieferten oder darin enthaltenen Bedingungen sind nicht Bestandteil des Vertrags. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass er dafür sorgt, dass die Drittanbieter und die Endnutzer zu jeder Zeit Vertragsbedingungen unterliegen, die die entsprechenden Bedingungen dieses Vertrages enthalten, und dass der Kunde gegenüber Comgate für jeden Verstoß eines Drittanbieters oder eines Endnutzers gegen die Bedingungen dieses Vertrages, die auf den Kunden anwendbar sind, so haftet, als ob diese Bedingungen direkt auf diese Partei anwendbar wären.

2.3 Die Mitarbeiter, Vertreter oder Vertriebshändler von Comgate sind nicht befugt, Zusicherungen, Verpflichtungen oder Garantien in Bezug auf die Dienstleistungen abzugeben, es sei denn, sie wurden von Comgate schriftlich als Bestandteil des Vertrags bestätigt. Mit dem Abschluss des Vertrages erkennt der Kunde an, dass er sich nicht auf solche Zusicherungen, Verpflichtungen, Garantien und/oder Gewährleistungen beruft, die nicht auf diese Weise bestätigt wurden. Diese Klausel 2.3 schränkt die Haftung der Parteien für arglistige Täuschung weder ein noch schließt sie sie aus.

2.4 Alle Informationen, die dem Kunden von Comgate in Bezug auf die Dienstleistungen und den Abdeckungsbereich vor oder nach Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt werden (einschließlich und ohne Einschränkung in einem Angebot), sowie die Beschreibungen und Abbildungen in Comgates Katalogen, Preisführern und anderen Werbemitteln (einschließlich und ohne Einschränkung auf Comgates Website) sind ungefähre Angaben und stellen lediglich eine allgemeine Beschreibung im Sinne einer Identifizierung dar, und diese Informationen und Beschreibungen stellen unter keinen Umständen einen Verkauf durch Beschreibung dar, und keine Aussage in einem solchen Dokument, auf der Website von Comgate oder in anderen elektronischen Medien oder eine andere Aussage, die mündlich oder schriftlich von oder im Namen von Comgate gemacht wird, gilt als Zusicherung, durch die der Kunde zum Abschluss des Vertrags veranlasst wurde. Diese Klausel 2.4 schränkt die Haftung der Parteien für arglistige Täuschung weder ein noch schließt sie sie aus.

2.5 Druckfehler, Schreibfehler oder andere Fehler oder Auslassungen in Verkaufsunterlagen, Angeboten, Katalogen, Angebotsannahmen, Rechnungen oder anderen Dokumenten oder Informationen, die von Comgate herausgegeben werden (einschließlich und ohne Einschränkung auf der Website von Comgate), können ohne jegliche Haftung seitens Comgate korrigiert werden.

2.6 Comgate ist berechtigt, jederzeit ohne Benachrichtigung des Kunden Änderungen an den Dienstleistungen vorzunehmen oder diese einzustellen, sofern dies erforderlich ist, um geltende Sicherheits-, behördliche oder sonstige gesetzliche Anforderungen zu erfüllen oder von einem zugrundeliegenden Dienstleister gefordert wird oder die Art oder Qualität der Dienstleistungen nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Zur Vermeidung von Zweifeln wird darauf hingewiesen, dass derartige Änderungen oder Unterbrechungen gemäß dieser Klausel (mit Ausnahme der Unterbrechung sämtlicher Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung) nicht zu einer Reduzierung der Gebühren führen.

2.7 Der Kunde erkennt an, dass er berechtigt ist, während der Laufzeit des Vertrages den Status einer seiner SIM-Karten zu ändern, so dass diese SIM-Karte nicht mehr kommerziell aktiviert ist. Außerdem ist der Kunde berechtigt, den Zustand einer SIM-Karte von einem nicht kommerziell aktivierten Zustand in einen kommerziell aktivierten Zustand zu ändern, es sei denn, er ist im Ruhestand. Falls der Kunde vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit für eine SIM-Karte den Status dieser SIM-Karte in den Zustand “im Ruhestand” oder in einen anderen dauerhaft inaktiven Zustand ändert, stellt Comgate dem Kunden die Gebühr für die Stilllegung der SIM-Karte in Rechnung. Der Kunde hat diese Gebühr innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Aufforderung zu zahlen.

2.8 Die Verweise auf den SIM-Status und das Abrechnungsverhalten beschreiben den allgemeinen Fall. Das Abrechnungsverhalten für bestimmte Konten kann aufgrund spezifischer vertraglicher Verpflichtungen, die im Bestellformular oder einem Zusatzauftrag festgelegt sind, von diesen Beschreibungen abweichen.

3. Nutzung der Dienste

3.1 Die Dienstleistungen werden dem Kunden von Comgate auf der Grundlage zur Verfügung gestellt, dass der Kunde selbst und die Drittanbieter und der Endnutzer die Dienstleistungen jederzeit einhalten und in Übereinstimmung mit diesem Vertrag nutzen werden:

3.1.1 die Dienste nicht für unangemessene, unmoralische oder ungesetzliche Zwecke zu nutzen und dies auch nicht anderen zu gestatten;
3.1.2 nicht in einer Weise handeln oder wissentlich zulassen, dass der Betrieb des Netzes, der Dienstleistungen und/oder der Waren gefährdet oder beeinträchtigt wird (oder werden kann);
3.1.3 die Dienstleistungen nur in Übereinstimmung mit allen relevanten Gesetzen oder Vorschriften zu nutzen, die sich auf einen solchen Zugang und eine solche Nutzung in allen anwendbaren Rechtsordnungen beziehen, und wie von Comgate von Zeit zu Zeit angemessen angewiesen;
3.1.4 nicht wissentlich, leichtfertig oder fahrlässig einen Endnutzer oder eine andere Person an einer betrügerischen oder sonstigen unbefugten Nutzung oder versuchten Nutzung des Netzes und/oder von Dienstleistungen und/oder Waren zu beteiligen oder dies zuzulassen und Comgate unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, sobald der Kunde von solchen Aktivitäten Kenntnis erlangt oder einen entsprechenden Verdacht hegt, und die von Comgate in Bezug auf solche Aktivitäten geforderten Anweisungen zu befolgen;
3.1.5 sich nicht an der Bereitstellung oder Nutzung des Netzes und/oder der Dienstleistungen und/oder der Waren in einer Weise zu beteiligen oder zu versuchen, die nach den geltenden Exportkontroll- und Wirtschaftssanktionsvorschriften, einschließlich derjenigen der Niederlande und der EU, verboten ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf (1) jede Nutzung zur Unterstützung oder zum direkten oder indirekten Nutzen der Regierungen von Iran oder Syrien, ihrer öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen und Agenturen oder einer Person oder Einrichtung, die in ihrem Namen oder nach ihrem Ermessen handelt; oder (2) jede Verwendung für die Öl- und Gasraffinerie im Iran; oder (3) jede Ausfuhr, jeder Weiterverkauf oder jede anderweitige Weitergabe der Waren und/oder Dienstleistungen an einen Bestimmungsort, der einem niederländischen oder EU-Embargo oder einem anderen anwendbaren Embargo unterliegt, wenn diese Handlung gegen die Bedingungen dieses Embargos verstoßen würde, oder an eine Einrichtung, Person oder Organisation, die auf einer der anwendbaren Listen der sanktionierten Parteien, einschließlich der Listen der Niederlande oder der EU, aufgeführt ist. Der Kunde ist verpflichtet, Comgate unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, sobald er von solchen Aktivitäten Kenntnis erlangt oder einen entsprechenden Verdacht hat. Für den Fall, dass Comgate berechtigterweise davon ausgeht, dass eine Bestimmung dieser Klausel 3.1.5 verletzt wurde oder verletzt werden könnte, wird der Kunde voll und ganz mit Comgate zusammenarbeiten, um die Bedenken auszuräumen, und die betreffenden Drittanbieter und Endnutzer zu dieser Zusammenarbeit veranlassen. Comgate ist nicht verpflichtet, die Dienstleistungen zu erbringen oder andere Maßnahmen zur Förderung einer Transaktion zu ergreifen, solange eine solche Untersuchung anhängig ist. Für den Fall, dass Comgate feststellt, dass der Kunde oder ein Drittanbieter oder Endnutzer gegen eine der vorstehenden Zusicherungen und Verpflichtungen verstoßen hat, oder, falls Comgate aufgrund der mangelnden Kooperation einer dieser Parteien bei einer Untersuchung nicht feststellen kann, dass der Kunde, der Drittanbieter oder der Endnutzer nicht gegen eine der vorstehenden Zusicherungen und Verpflichtungen verstoßen hat, hat Comgate das Recht, die Beziehung mit dem Kunden zu beenden oder die für ihn erbrachten Dienstleistungen einzuschränken oder zu beenden, ohne dafür aus irgendeinem Grund haftbar gemacht werden zu können, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Haftung aufgrund unrechtmäßiger Beendigung, entgangener Gewinne oder entgangener Einnahmen.
3.1.6 nicht wissentlich, leichtfertig oder fahrlässig zulassen, dass verlorene oder gestohlene Geräte und/oder SIM-Karten an das Netz angeschlossen werden. Der Kunde ist verpflichtet, alle vonComgate von Zeit zu Zeit herausgegebenen Verfahren in Bezug auf verlorene oder gestohlene Waren und diesbezügliche Ansprüche einzuhalten und durchzusetzen;
3.1.7 alle von Comgate von Zeit zu Zeit herausgegebenen Anweisungen und Instruktionen zu befolgen, die die Nutzung der Dienstleistungen betreffen oder sich darauf beziehen;
3.1.8 außer in den Fällen, in denen dies gesetzlich zulässig ist, die Software oder die SIM-Karte oder die gemietete Ausrüstung in irgendeiner Weise zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu modifizieren oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode, den Objektcode oder die zugrunde liegende Struktur, Ideen oder Algorithmen der Dienste oder jeglicher Software, SIM-Karten oder Daten im Zusammenhang mit den Diensten zu ermitteln;
3.1.9 die Dienste nur für die Zwecke der M2M-Kommunikation zu nutzen.
3.1.10 ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Comgate, die nach eigenem Ermessen verweigert werden kann, kein GSM-Gateway einzurichten, zu installieren oder zu nutzen, so dass über das GSM-Gateway Telekommunikationsdienstleistungen für Dritte erbracht werden;
3.1.11 die Dienste nicht in betrügerischer Absicht oder in Verbindung mit einer Straftat oder zum Versenden unaufgeforderter Textnachrichten oder von Material zu nutzen, das beleidigend, missbräuchlich, unanständig, obszön oder bedrohlich ist, eine Belästigung oder einen Scherz darstellt oder die Rechte an geistigem Eigentum oder die Privatsphäre einer Person verletzt oder anderweitig rechtswidrig ist;
3.1.12 jederzeit die angemessenen betrieblichen Anforderungen von Comgate zu erfüllen, die von Zeit zu Zeit mitgeteilt werden können;
3.1.13 die von Comgate nach billigem Ermessen geforderten Informationen zum Nachweis der Einhaltung der hierin festgelegten Verpflichtungen bereitzustellen;
3.1.14 noch wissentlich in einer Weise zu handeln oder zu unterlassen, die Comgate oder seine Lieferanten in Verruf bringen oder gegen geltende Lizenzen, Genehmigungen, gesetzliche Bestimmungen, Vorschriften oder Anweisungen verstoßen könnte.
3.1.15 keine Endnutzer für einen unangemessenen, unmoralischen oder ungesetzlichen Zweck zu vermitteln;
3.1.16 die erhaltenen SIM-Karten vor der Aktivierung in geeigneter Weise aufzubewahren, um sicherzustellen, dass die SIM-Karten in keiner Weise beschädigt werden.

3.2 Der Kunde ist jederzeit verpflichtet:
3.2.1 alle geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf seine Aktivitäten im Rahmen des Vertrags und seine Nutzung der Dienste einzuhalten und alle angemessenen Schritte zu unternehmen, auch durch vertragliche Vereinbarungen, um sicherzustellen, dass Endnutzer und Drittanbieter diese einhalten;
3.2.2 alle anderen im Vertrag festgelegten Pflichten des Kunden rechtzeitig zu erfüllen und sicherzustellen, dass die Endnutzer die Dienste in Übereinstimmung mit dem Vertrag nutzen und für die Nutzung der Dienste durch die Endnutzer verantwortlich sind;
3.2.3 alle erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen und Erlaubnisse einzuholen und aufrechtzuerhalten und dafür zu sorgen, dass die Endnutzer und Drittanbieter diese erhalten und aufrechterhalten, soweit dies für Comgate, seine Auftragnehmer und Vertreter erforderlich ist, um ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Dienstleistungen;
3.2.4 sicherstellen, dass sein Netz und seine Systeme (und ggf. das Netz und die Systeme der Endnutzer und Drittanbieter) mit allen bereitgestellten Spezifikationen übereinstimmen
von Comgate von Zeit zu Zeit.
3.2.5 Sie stellen sicher, dass die Bestimmungen in Anhang 3 (Richtlinien für die Nutzung des Kontrollzentrums) und die Bestimmungen in Anhang 4 (Richtlinien für die Netzwerkkommunikation) jederzeit eingehalten werden.
3.2.6 Sicherstellen, dass jedes Gerät, das im Zusammenhang mit den Diensten verwendet wird, den neuesten geltenden europäischen und internationalen Normen entspricht, soweit dies durch einschlägige Gesetze oder Vorschriften vorgeschrieben ist.
3.2.7 Stellen Sie sicher, dass jedes Gerät über eine eigene, eindeutige und angemessene IMEI-Nummer verfügt und dass das Gerät die IMEI-Nummer auf korrekte Weise an das Comgate-Netz und an die SIM-Karte übermittelt.

3.3 Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die Verwendung von Geräten zur Weiterleitung von Datendiensten für den Anrufverkehr Dritter über das Netz zu Kapazitätsproblemen führen kann und möglicherweise illegal ist.

Der Kunde muss die vorherige schriftliche Zustimmung von Comgate einholen, bevor er solche Geräte im Netz betreiben darf.
3.4 Das Volumen oder die Geschwindigkeit von Daten und/oder Verkehr, die das Netz überlasten oder anderweitig Probleme verursachen, können beschränkt werden.
durch Comgate, den dritten Netzbetreiber oder eine andere Partei in deren Namen.
3.5 Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die Nutzung von Inhalten oder Informationsdiensten und die Möglichkeit, Nachrichten zu versenden, aufgrund von Maßnahmen der Netzbetreiber zur Verhinderung der Verbreitung von Informationen, die eine Straftat darstellen oder anderweitig gegenüber Dritten rechtswidrig sind, vorübergehend oder anderweitig gesperrt werden können.
3.6 Wenn (a) der Kunde oder der Endnutzer oder ein Drittanbieter gegen eine der Verpflichtungen aus diesem Vertrag verstößt (oder Comgate den begründeten Verdacht hat, dass eine solche Partei gegen diese Verpflichtungen verstoßen könnte), einschließlich der in den Klauseln 3.1 und 3.2 enthaltenen Verpflichtungen, (b) die Nutzung der SIM-Karte oder der Dienstleistungen kann nach alleiniger Auffassung von Comgate eine nachteilige Auswirkung auf die Dienstleistungen oder das Netz haben, oder wenn die Nutzung auf eine Weise erfolgt, die als nachteilig für Comgate oder seine Lieferanten angesehen werden kann (c) eine Notsituation eintritt oder eine zuständige Behörde oder eine Notdienstbehörde oder ein Notdienstanbieter dies anordnet, oder (d) Wenn Comgate den begründeten Verdacht hat, dass die SIM-Karte oder das Gerät in betrügerischer Absicht verwendet wird, kann Comgate (ohne Verlust oder Einschränkung anderer Rechte oder Rechtsmittel, die Comgate im Rahmen des Vertrags oder anderweitig zur Verfügung stehen) die Dienstleistungen (ganz oder teilweise) vorübergehend und ohne Vorankündigung für einen Zeitraum aussetzen, den Comgate nach eigenem Ermessen für angemessen hält. Ungeachtet einer solchen Aussetzung gemäß dieser Klausel bleibt der Kunde verpflichtet, alle während des Aussetzungszeitraums an Comgate fälligen Gebühren in voller Höhe zu zahlen.

3.7 Der Kunde verpflichtet sich, Comgate zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten gegen alle Ansprüche, Klagen, Verfahren, Verluste, Schäden, Ausgaben und Kosten (einschließlich, ohne Einschränkung, Gerichtskosten und angemessene Anwaltsgebühren) jeglicher Art, die Comgate erleidet oder die ihr entstehen (“Freistellung”) und die sich aus oder in Verbindung mit dem Verhalten des Kunden oder
die Nutzung der Dienste oder des Netzes durch den Endnutzer.

4. Inhalt der Dienste

4.1 Der Kunde erkennt an, dass er und die Endnutzer die Dienste ausschließlich auf eigenes Risiko nutzen. Weder Comgate noch seine Lieferanten haften gegenüber dem Kunden, dem Endnutzer, dem Drittanbieter oder irgendeiner anderen Partei in Bezug auf die Nutzung der Dienstleistungen oder auf geschäftliche Entscheidungen oder Transaktionen des Kunden oder anderer Dritter, die sich aus oder in Verbindung mit der Nutzung der Dienstleistungen ergeben, oder für Handlungen, die im Vertrauen auf die Genauigkeit, Vollständigkeit oder kontinuierliche Bereitstellung der Dienstleistungen vorgenommen werden, oder für Inhalte, die an oder von einem Gerät gesendet werden. In dem Fall, dass der Endnutzer nicht der Kunde ist, wird der Kunde den Endnutzer über alle relevanten Bestimmungen des Vertrags informieren (oder dafür sorgen, dass der Endnutzer darüber informiert wird, falls der Endnutzer die Waren direkt oder indirekt von einem Drittanbieter erhält) und Comgate für alle Ansprüche entschädigen, die vom Endnutzer oder vom Drittanbieter in Bezug auf die Bereitstellung und das Funktionieren der Waren, des Netzes und/oder der Dienstleistungen geltend gemacht werden.

4.2 Comgate garantiert nicht, dass ein unbefugtes Abfangen des Netzes, der Dienstleistungen oder der über die Dienstleistungen übertragenen Daten und/oder des Datenverkehrs nicht möglich ist.

5. Verfügbarkeit der Dienste

5.1 Der Kunde erkennt hiermit an, dass die Dienste nur innerhalb des Abdeckungsbereichs verfügbar sind. Ungeachtet des Vorstehenden erkennt der Kunde hiermit an, dass die Erreichbarkeit des Netzes, das Versorgungsgebiet und die Qualität und Verfügbarkeit der Dienstleistungen durch Faktoren beeinträchtigt werden können, die außerhalb der Kontrolle von Comgate liegen, wie z. B. (aber nicht ausschließlich) physische Hindernisse, atmosphärische Bedingungen und andere Ursachen für Funkstörungen sowie Störungen in anderen Telekommunikationsnetzen, an die das Netz angeschlossen ist, und Ausfälle von Drittanbietern, von denen Comgate bei der Erbringung der Dienstleistungen abhängig ist. Im Zusammenhang mit solchen nachteiligen Auswirkungen auf das Versorgungsgebiet und die Qualität und Verfügbarkeit der Dienstleistungen ist es Comgate nicht möglich, eine Zusicherung zu geben, dass ein bestimmter Datenverkehr oder bestimmte Daten, einschließlich eines bestimmten Anrufs, Daten in einer GPRS-Sitzung oder SMS oder Signale auf die beabsichtigte Weise oder überhaupt gesendet, übermittelt oder empfangen werden können, und Comgate übernimmt keinerlei Haftung gegenüber dem Kunden. Ungeachtet solcher nachteiligen Auswirkungen auf die Dienstleistungen während der Laufzeit des Vertrags bleibt der Kunde für die Zahlung aller hierin festgelegten Gebühren verantwortlich.

5.2 Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass der Abdeckungsbereich von Comgate auf der Grundlage einer “bestmöglichen Schätzung” in Bezug auf die geografische Verfügbarkeit der Dienstleistungen angegeben wird und dass dies in keinem Fall als Garantie, Gewährleistung, Bedingung, Zusage oder Zusicherung in Bezug auf die Abdeckung, Verfügbarkeit und/oder Qualität der Dienstleistungen angesehen werden kann. Ungeachtet der obigen Ausführungen und ungeachtet aller gegenteiligen Bestimmungen in diesem Dokument oder in Anhang 2 erkennt der Kunde an, dass die Dienstleistungen in einem bestimmten Teil des Versorgungsgebiets von Vereinbarungen mit verschiedenen Roaming-Partnern abhängen und dass Comgate keine Garantie für die ständige Verfügbarkeit von Roaming-Partnern oder Dienstanbietern in einem Teil des Versorgungsgebiets übernimmt. Der Kunde erkennt ferner an, dass diese Roaming-Partner oder Dienstleister jederzeit wechseln können. Der Kunde erkennt außerdem an, dass der Abdeckungsbereich je nach den Anforderungen des Anbieters geändert werden kann und/oder geändert werden kann, wenn eine solche Änderung von einem Gericht oder einer Regierungs- oder Verwaltungsbehörde, die für eine solche Entfernung zuständig ist, oder von einem anwendbaren Gesetz, einer Verordnung oder Rechtsvorschrift verlangt wird.

5.3 Von Zeit zu Zeit können Comgate, der Drittanbieter des Netzes und/oder andere Dritte Routinewartungen oder Notfallwartungen durchführen, die dazu führen können, dass einige oder alle Dienstleistungen während der Durchführung dieser Wartungsarbeiten ganz oder teilweise nicht funktionieren. Comgate und seine Drittanbieter haften nicht für einen Ausfall oder eine Nichtverfügbarkeit der Dienstleistungen in diesem Zusammenhang.

6. Verwendung von SIM-Karten

6.1 Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung einer SIM-Karte muss der Kunde Comgate so schnell wie möglich, in jedem Fall aber innerhalb von vierundzwanzig Tagen, schriftlich darüber informieren.
(24) Stunden nach einem solchen Ereignis, und Comgate wird angemessene kommerzielle Anstrengungen unternehmen, um die SIM-Karte so schnell wie möglich abzuschalten. Der Kunde haftet für alle Kosten, die durch die Nutzung der verlorenen, gestohlenen oder beschädigten SIM-Karte entstehen, bis die Verbindung unterbrochen wird. Bei Meldung einer verlorenen, gestohlenen oder beschädigten SIM-Karte wird Comgate eine Ersatz-SIM-Karte zur Verfügung stellen. Comgate behält sich das Recht vor, eine

Kosten für die Ausstellung einer Ersatz-SIM-Karte. Sollte der Kunde erfahren oder den Verdacht haben, dass eine Person die SIM-Karten oder die Dienstleistungen missbräuchlich oder rechtswidrig nutzt, muss der Kunde Comgate unverzüglich über eine solche Nutzung informieren.
6.2 Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in diesem Vertrag erkennt der Kunde an und erklärt sich damit einverstanden, dass SIM-Karten aufgrund von Nutzung, Umwelteinflüssen und Alterung Schaden nehmen, wofür Comgate nicht haftbar gemacht werden kann.

7. Lieferung der Waren

7.1 Die Lieferung der Waren erfolgt entweder durch (a) der Kunde die Waren in den Räumlichkeiten von Comgate abholt, nachdem Comgate den Kunden schriftlich darüber informiert hat, dass die Waren zur Abholung bereitstehen; oder (b) wenn ein anderer Ort für die Lieferung von Comgate vereinbart wird, indem Comgate die Waren an diesen Ort liefert.
7.2 Alle für die Lieferung der Waren angegebenen Termine sind nur ungefähre Angaben, und Comgate haftet nicht für eine wie auch immer geartete Verzögerung bei der Lieferung der Waren. Die Frist für die Lieferung der Waren ist nicht wesentlich für den Vertrag, es sei denn, Comgate hat vorher schriftlich etwas anderes vereinbart. Die Waren können von Comgate nach angemessener Benachrichtigung des Kunden auch vor dem angegebenen Liefertermin geliefert werden.
7.3 Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Waren angenommen hat, wenn er sieben (7) Tage Zeit hatte, diese nach der Lieferung auf die Einhaltung der Vertragsbedingungen zu überprüfen und Comgate nicht innerhalb dieser sieben (7) Tage schriftlich über eine nicht vertragsgemäße Lieferung informiert hat. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diesem Vertrag gilt die Ware immer dann als vom Kunden abgenommen, wenn der Kunde die Ware gewerblich genutzt hat.
7.4 Nimmt der Kunde die Waren nicht ab oder versäumt er es, der Comgate zum angegebenen Lieferzeitpunkt angemessene Lieferanweisungen zu erteilen (außer aus Gründen, die sich der Kontrolle des Kunden entziehen, oder aufgrund eines Verschuldens der Comgate), so ist die Comgate unbeschadet aller anderen Rechte oder Rechtsmittel, die ihr aus dem Vertrag oder anderweitig zur Verfügung stehen, berechtigt, die Waren oder Teile davon bis zur tatsächlichen Lieferung zu lagern und dem Kunden die angemessenen Kosten (einschließlich Versicherung) für die Lagerung in Rechnung zu stellen.

8. Risiko

8.1 Das Risiko der Beschädigung, des Verlusts oder der unbefugten Nutzung der Waren geht auf den Kunden über:
8.1.1 im Falle von Waren, die in den Räumlichkeiten von Comgate zu liefern sind, zu dem Zeitpunkt, zu dem Comgate den Kunden benachrichtigt, dass die Waren zur Abholung bereitstehen; oder
8.1.2 im Falle von Waren, die nicht in den Räumlichkeiten von Comgate zu liefern sind, zum Zeitpunkt der Lieferung oder, falls der Kunde die Waren zu Unrecht nicht abnimmt, zum Zeitpunkt
wenn Comgate die Lieferung der Waren angeboten hat.
8.2 Das Eigentum an den Waren (einschließlich der gesamten auf den SIM-Karten enthaltenen Software) geht zu keinem Zeitpunkt auf den Kunden über, und der Kunde darf nicht den Anspruch erheben, das Eigentum an den Waren an einen Dritten zu übertragen.
8.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Waren zu verkaufen, zu vermieten, zu verpfänden oder in irgendeiner Weise zu veräußern oder als Sicherheit für eine Schuld zu belasten.
von Comgate zu jeder Zeit.
8.4 Der Kunde erkennt an, dass die Nummern nicht dem Kunden, dem Drittanbieter oder den Endnutzern gehören. Der Kunde erwirbt keinerlei Rechte an den Zahlen und wird nicht versuchen (weder selbst noch über einen Dritten), diese als Marke (oder anderweitig) anzumelden, sei es allein oder in Verbindung mit einem anderen Handelsnamen.

9. Zusätzliche Aufträge

9.1 Es kann vorkommen, dass der Kunde während der Laufzeit dieses Vertrages Dienstleistungen und/oder Waren wünscht, die über die im Auftragsformular genannten hinausgehen.
9.2 Wünscht der Kunde zusätzliche Dienstleistungen, muss er Comgat seinen Zusatzauftrag schriftlich (oder in einer anderen akzeptierten Form) vorlegen.
von Comgate von Zeit zu Zeit) zur Bewertung und Annahme durch Comgate. Bei jeder Zusatzbestellung ist die im Bestellformular angegebene ursprüngliche Vertragsnummer anzugeben, mit der die Zusatzbestellung verbunden ist.
9.3 Vom Kunden eingereichte Zusatzaufträge werden von Comgate nur dann akzeptiert, wenn sie schriftlich (oder in elektronischer Form) bestätigt werden.
Comgate ist nicht verpflichtet, Zusatzaufträge anzunehmen, wenn diese von einem Bevollmächtigten von Comgate an den Kunden übermittelt und mit einer Auftragsnummer versehen wurden.
9.4 Der Kunde ist gegenüber Comgate für die Richtigkeit und Vollständigkeit des vom Kunden an Comgate übermittelten Zusatzauftrags (einschließlich aller anwendbaren Spezifikationen) verantwortlich.

10. Unterstützungsdienste

10.1 Während der Laufzeit des Vertrages stellt Comgate dem Kunden während der Geschäftszeiten, die Comgate dem Kunden von Zeit zu Zeit mitteilt, und in Übereinstimmung mit den zum Zeitpunkt der Erbringung der Support-Services geltenden Richtlinien von Comgate Support-Services zur Verfügung. Comgate kann seine Support-Services-Politik nach eigenem und freiem Ermessen ändern.
10.2 Ungeachtet anderer Bestimmungen im Vertrag haftet Comgate nicht für die Nichterbringung von Supportleistungen, wenn diese auf Handlungen oder Unterlassungen des Kunden (und/oder seiner Vertreter oder Subunternehmer), der Endnutzer oder der Drittanbieter zurückzuführen sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die unsachgemäße Nutzung, den Betrieb oder die Vernachlässigung der Dienstleistungen oder der Waren oder das Versäumnis des Kunden, Empfehlungen in Bezug auf Fehler oder Lösungen für Fehler, die zuvor von Comgate empfohlen wurden, umzusetzen oder durchzusetzen.
10.3 In Bezug auf die Erbringung der Unterstützungsdienste ist der Kunde verpflichtet:
10.3.1 sich nach besten Kräften bemühen, die Endnutzer und/oder Drittanbieter sowie die Mitarbeiter des Kunden, die nach vernünftigem Ermessen für die Zusammenarbeit mitComgate im Zusammenhang mit der Erbringung der Supportleistungen erforderlich sind, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und deren Zusammenarbeit sicherzustellen;
10.3.2 Comgate unverzüglich alle sonstigen Informationen, Dokumente und Anweisungen zukommen zu lassen, die Comgate zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieses Vertrages angemessenerweise anfordern kann; und
10.3.3 fristgerechte Beantwortung von Anfragen, Zustimmungen und Genehmigungen, die von Comgate angefordert werden, damit Comgate die Unterstützungsdienste erbringen kann.

11. Entgelte

11.1 Der Kunde zahlt die Gebühren in der Währung und in der Häufigkeit, die auf dem Auftragsformular oder einem Zusatzauftrag angegeben sind, sowie alle zusätzlichen Beträge, die von Zeit zu Zeit zwischen Comgate und dem Kunden für die Erbringung der Dienstleistungen vereinbart werden. Für die Zahlung der Gebühren ist die Zeit entscheidend.

11.2 Alle dem Kunden angebotenen Gebühren verstehen sich ausschließlich aller Steuern und/oder Abgaben jeglicher Art, die auf die Erbringung und/oder Lieferung der Dienste an den Kunden erhoben werden, und der Kunde ist dafür haftbar, einschließlich, aber nicht beschränkt auf lokale Steuern auf die Lieferung der SIM-Karte und jegliche Mehrwertsteuer. Der Kunde haftet für die Zahlung aller dieser Steuern zum jeweils geltenden Satz. Für den Fall, dass der Kunde verpflichtet ist, Beträge, die er Comgate im Rahmen dieses Vertrags schuldet, von Rechts wegen einzubehalten, ist der Kunde verpflichtet, Comgate einen solchen zusätzlichen Betrag zu zahlen, der Comgate in die gleiche Lage versetzt, wie wenn diese Beträge nicht einbehalten worden wären. Wenn der Kunde die monatliche Mindestnutzung pro SIM-Karte nicht einhält, hat Comgate das Recht, die Gebühren auf die von Comgate von Zeit zu Zeit veröffentlichten Standardpreise zu ändern. Am Ende eines jeden Jahres ab der Bestellung einer SIM-Karte, wenn die monatliche Abonnementgebühr und die Nutzungsgebühren für jede SIM-Karte (berechnet pro SIM-Karte) zusammen weniger als die jährliche Mindestgebühr pro SIM-Karte für das betreffende Jahr (oder im ersten Jahr die Mindestgebühr pro SIM-Karte für das erste Jahr) betragen, dann zahlt der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung eine Gebühr in Höhe der Differenz zwischen der Mindestjahresgebühr pro SIM-Karte (bzw. im ersten Jahr der Mindestgebühr pro SIM-Karte für das erste Jahr) für das betreffende Jahr und der vom Kunden in diesem Jahr tatsächlich gezahlten Abonnementgebühr und Nutzungsgebühren. Dieser Betrag ist pro SIM-Karte zu zahlen, unabhängig davon, ob die SIM-Karte kommerziell aktiviert war oder nicht und ob die SIM-Karte in einen nicht kommerziell aktivierten Status geändert wurde oder nicht, es sei denn, die SIM-Karte wurde in einen ausgemusterten Status versetzt; in diesem Fall gilt die Gebühr für die Ausmusterung der SIM-Karte.

12. Rechnungsstellung

12.1 Vorbehaltlich besonderer, zwischen dem Kunden und Comgate schriftlich vereinbarter Bedingungen stellt Comgate dem Kunden eine Rechnung aus:
12.1.1 im Voraus für die Auftragsgebühr; und
12.1.2 monatlich im Nachhinein für alle anderen Entgelte. Comgate behält sich das Recht vor, Änderungen des in Artikel 12.1.1 und 12.1.2 genannten Abrechnungszyklus zu verlangen, und die Zustimmung des Kunden dazu darf nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden. In Bezug auf andere Dienstleistungen, die dem Kunden gemäß einem Zusatzauftrag erbracht werden, gilt der von Comgate dem Kunden mitgeteilte Rechnungszyklus.

12.2 Alle Gebühren und alle zusätzlichen Beträge, die der Kunde aufgrund des Vertrags an Comgate zu zahlen hat, sind vom Kunden innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum der Rechnung von Comgate in voller Höhe (zusammen mit allen anwendbaren Steuern und ohne Aufrechnung, Gegenforderung oder sonstigen Abzügen) zu zahlen.
12.3 Alle von der übermittelnden oder empfangenden Bank erhobenen Bankgebühren gehen zu Lasten des Kunden.
12.4 Wenn die Zahlung nicht zum Fälligkeitsdatum erfolgt, ist Comgate berechtigt, ohne Einschränkung anderer Rechte oder Rechtsmittel, die ihr aus dem Vertrag oder anderweitig zustehen, folgende Maßnahmen zu ergreifen
12.4.1 Zinsen auf den ausstehenden Betrag (sowohl vor als auch nach einem Urteil) in Höhe von zwei Prozent (2 %) über dem Basiszinssatz der Lloyds TSB Bank plc (oder deren Rechtsnachfolger) ab dem Fälligkeitsdatum bis zur vollständigen Begleichung des ausstehenden Betrags berechnen; und
12.4.2 die Dienstleistungen (ganz oder teilweise) nach Mitteilung an den Kunden vorübergehend auszusetzen, wobei der Kunde jedoch jederzeit zur Zahlung aller während des Aussetzungszeitraums angefallenen Gebühren verpflichtet bleibt, bis die vollständige Zahlung an Comgate erfolgt ist.
12.4.3 die Annahme neuer Dienstleistungsaufträge des Kunden abzulehnen.
12.5 Der Kunde kann eine zuvor ausgestellte Rechnung nicht mehr als dreißig (30) Tage nach dem Rechnungsdatum anfechten.

13. Garantie

13.1 Vorbehaltlich der Bestimmungen in dieser Klausel 13 garantiert Comgate, dass die Waren in allen wesentlichen Aspekten ihrer Spezifikation zum Zeitpunkt der Lieferung entsprechen und, soweit zutreffend, für den Empfang der Dienstleistungen verwendbar sind und für einen Zeitraum von zehn (10) Monaten ab dem Lieferdatum (die “Gewährleistungsfrist”) frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind.
13.2 Die von Comgate in diesem Artikel 13 gewährten Garantien gelten nur für den Kunden und für keine andere Partei und unterliegen den folgenden Bedingungen:
13.2.1 Comgate haftet nicht für Mängel, die sich aus unsachgemäßer Lagerung, normalem Verschleiß, vorsätzlicher Beschädigung, Fahrlässigkeit, anormalen Arbeitsbedingungen, mangelnder fachkundiger Aufsicht, Nichtbeachtung der (mündlichen oder schriftlichen) Anweisungen von Comgate oder eines Drittanbieters/Herstellers, unsachgemäßer Installation, Wartung, missbräuchlicher Verwendung oder Änderung oder Reparatur der Waren und der damit verbundenen Dienstleistungen ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Comgate ergeben.
Unbeschadet des Vorstehenden haftet Comgate nicht für Mängel, die sich aus anderen Umständen ergeben, für die Comgate und ihre Drittanbieter/Hersteller nicht verantwortlich sind;
13.2.2 Comgate haftet nicht für die in diesem Artikel 13 genannten Garantien (oder andere Garantien, Bedingungen oder Gewährleistungen), wenn der Gesamtpreis für die Waren und die damit verbundenen Dienstleistungen nicht bis zum Fälligkeitstermin vom Kunden an Comgate gezahlt wurde;
13.2.3 Die in Artikel 13.1 dargelegte Garantie erstreckt sich nicht auf Waren oder Teile oder Materialien, die nicht direkt von Comgate geliefert wurden, oder auf Dienstleistungen, die nicht direkt von Comgate erbracht wurden; in Bezug auf diese hat der Kunde nur Anspruch auf eine solche Garantie oder Gewährleistung, wie sie vom Lieferanten oder Dienstleister gegenüber Comgate gewährt wird;
13.2.4 der Kunde muss Comgate oder seinem Beauftragten eine angemessene Gelegenheit geben, die angeblich mangelhaften Waren zu prüfen (wobei der Kunde alle angemessenen Kosten einer solchen Prüfung trägt); und
13.2.5 Waren, die vom Kunden als mangelhaft beanstandet werden, sind vom Kunden an die Geschäftsräume von Comgate (oder an eine andere angegebene Adresse) zurückzusenden.
durch Comgate), wobei die Transportkosten vom Kunden im Voraus bezahlt werden (es sei denn, Comgate stimmt schriftlich etwas anderem zu).
13.3 Sollte eine der Waren während der Garantiezeit mangelhaft sein, muss der Kunde Comgate unverzüglich schriftlich über den betreffenden Mangel informieren. Wenn eine gültige Garantie für eine der Waren auf einem Mangel in der Qualität oder dem Zustand der
Comgate ist berechtigt, die Waren (oder das betreffende Teil) kostenlos zu reparieren oder zu ersetzen oder dem Kunden nach eigenem Ermessen den Preis der betroffenen Waren (oder einen anteiligen Teil des Preises) zu erstatten, wobei Comgate dem Kunden gegenüber keine weitere Haftung übernimmt.Comgate ist berechtigt, dem Kunden Ersatzwaren in Rechnung zu stellen, die ihm vor der Klärung einer Reklamation zugesandt wurden. Hinsichtlich des Austauschs oder der Reparatur der Waren im Rahmen dieses Vertrags ist Comgate ausschließlich dafür verantwortlich, diese Waren an eine einzige, von Comgate angegebene Adresse zu liefern.
Kunde.13.4 Sofern nicht ausdrücklich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen, sind alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien, Bedingungen, Bestimmungen, Verpflichtungen und Zusicherungen jeglicher Art, ob durch Gesetz, Gewohnheitsrecht oder anderweitig, in Bezug auf die

Waren und Dienstleistungen werden hiermit von Comgate im vollen gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen, und Comgate hat keine weiteren Verpflichtungen, Pflichten oder Haftungen gegenüber dem Kunden oder anderen Dritten, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung, Gesetz oder anderweitig. Unbeschadet der Allgemeingültigkeit der
Comgate lehnt ausdrücklich die stillschweigenden Garantien der Marktgängigkeit, zufriedenstellenden Qualität und/oder Eignung für einen bestimmten Zweck ab.
13.5 Comgate garantiert, dass es bei der Erbringung der Dienstleistungen mit angemessener Sorgfalt und Sachkenntnis vorgeht.
13.6 Diese Klausel 13 regelt die gesamte Haftung von Comgate und die einzigen und ausschließlichen Rechtsmittel des Kunden in Bezug auf eine Verletzung der Garantie gemäß dieser Klausel.
13. Comgate lehnt ausdrücklich jegliche Gewährleistung in Bezug auf die Verfügbarkeit von drahtloser Sendezeit oder Netzwerkkapazität ab.

14. Beschränkung der Haftung

14.1 Diese Klausel 14 legt die gesamte Haftung von Comgate gegenüber dem Kunden fest, die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag ergibt, sei es aufgrund eines Vertrags, einer unerlaubten Handlung, eines Gesetzes oder anderweitig, und jede andere Haftung von Comgate gegenüber dem Kunden wird hiermit, vorbehaltlich Klausel 14.2, ausgeschlossen.
14.2 Keine Bestimmung des Vertrages ist so auszulegen, dass sie die Haftung einer Partei ausschließt oder einschränkt für:
14.2.1 Tod oder Körperverletzung, soweit der Tod oder die Verletzung auf die Fahrlässigkeit einer Partei, ihrer Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer zurückzuführen ist; oder
14.2.2 Betrug oder arglistige Täuschung.
14.3 Vorbehaltlich der Bestimmungen in Artikel 14.2 übersteigt die Gesamthaftung von Comgate gegenüber dem Kunden in einem Jahr nicht den Betrag der Gebühren, die der Kunde im Rahmen dieses Vertrags in dem Jahr, in dem diese Haftung entstanden ist, an Comgate zahlen müsste, wobei davon ausgegangen wird, dass für den Rest des Jahres dieselben Gebühren gezahlt werden, die vor dem Datum, an dem die Haftung in diesem Jahr entstanden ist, gezahlt wurden, und dass der Vertrag während dieses Jahres nicht gekündigt wird.
14.4 Comgate haftet in keinem Fall, weder aus Vertrag, unerlaubter Handlung, Gesetz oder anderweitig, für zufällige, besondere, indirekte oder Folgeschäden oder für irgendwelche:
14.4.1 Nutzungsausfall oder Ausfallzeit;
14.4.2 entgangene Gewinne, Einsparungen oder Einnahmen;
14.4.3 Verlust des Firmenwerts;
14.4.4 Verlust von Geschäftsmöglichkeiten;

14.4.5 Verlust oder Beschädigung von Daten;
14.4.6 alle Schäden im Zusammenhang mit der Beschaffung von Ersatzgütern oder -dienstleistungen durch den Kunden;
14.4.7 Schäden, die sich daraus ergeben, dass Comgate auf eine rechtmäßige Anfrage lokaler oder nationaler Strafverfolgungs- oder Regulierungsbehörden nach Zugang zu einem Kunden reagiert,
Daten von Drittanbietern oder Endnutzern, die sich aufgrund der Leistungen von Comgate im Rahmen dieses Vertrags im Besitz von Comgate befinden. Zur Klarstellung: Keine der in den Ziffern 14.4.1 bis einschließlich 14.4.6 genannten Schadensarten stellt einen unmittelbaren Schaden im Sinne des Vertrages dar.

14.5 Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen ist Comgate nicht verantwortlich oder haftbar für Schäden an oder Auswirkungen auf (a) alle Geräte, Anwendungen oder Dienstleistungen, in denen oder in Bezug auf die die Waren oder Dienstleistungen verwendet werden, (b) elektronische oder funktechnische Systeme in Geräten, Fahrzeugen oder Luftfahrzeugen in der Nähe von Nutzern der Dienstleistungen, es sei denn, in beiden Fällen liegt ein Verschulden von Comgate vor. In jedem Fall ist der Kunde dafür verantwortlich, die Waren und Dienstleistungen vor ihrer kommerziellen Nutzung zu testen und die weitere Nutzung der Waren und Dienstleistungen zu unterlassen, wenn es Anzeichen dafür gibt, dass sie einen der oben genannten Schäden verursachen.

15. Laufzeit und Beendigung

15.1 Der Vertrag beginnt mit dem im Bestellformular angegebenen Vertragsbeginn und bleibt bis zu seiner Beendigung in Kraft.
15.2 Comgate behält sich das Recht vor, die Lieferung der Waren an den Kunden und/oder die Erbringung der Dienstleistungen zu verweigern, wenn der Kunde das Auftragsformular oder einen Zusatzauftrag nicht unterzeichnet und an Comgate zurückgeschickt und die Auftragsgebühr sowie alle anderen erforderlichen Vorabkosten nicht bezahlt hat.
15.3 Comgate hat das Recht, den Vertrag mit einer Frist von dreißig (30) Tagen gegenüber dem Kunden zu jedem Zeitpunkt nach Ablauf von zwei (2) Jahren ab dem Vertragsbeginn (wie im Bestellformular angegeben) zu kündigen, ohne dafür zu haften (eine “Kündigung aus wichtigem Grund”),
15.4
15.4.1 Der Kunde ist berechtigt, diesen Vertrag jederzeit mit einer Frist von dreißig (30) Tagen gegenüber Comgate zu kündigen, vorausgesetzt, dass, wenn eine solche Kündigung nicht auf eine wesentliche Vertragsverletzung durch Comgate zurückzuführen ist, der Kunde verpflichtet ist, Comgate die Vertragskündigungsgebühren innerhalb von dreißig (30) Tagen nach einer solchen Kündigung ohne jegliche Aufrechnung oder Einbehaltung oder Abzug zu zahlen.
15.5 Comgate kann (ohne Einschränkung aller anderen Rechte oder Rechtsmittel, die ihr aus dem Vertrag oder anderweitig zustehen) den Vertrag jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Kunden mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn:
15.5.1 der Kunde die Gebühren nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Fälligkeitstermin bezahlt; oder
15.5.2 der Kunde einen anderen Verstoß gegen diese Geschäftsbedingungen begeht (oder einen solchen Verstoß durch einen Drittanbieter oder Endnutzer nicht verhindert) und (falls er in der Lage ist, Abhilfe zu schaffen) den Verstoß nicht innerhalb von einundzwanzig (21) Tagen nach einer schriftlichen Aufforderung behebt. Wenn der Verstoß nicht behoben werden kann, ist keine vorherige Ankündigungsfrist erforderlich; oder
15.5.3 der Kunde in Liquidation geht, in Konkurs gerät, einen freiwilligen Vergleich mit seinen Gläubigern abschließt oder ein Konkursverwalter oder Verwalter bestellt wird; oder
15.5.4 der Kunde nicht in der Lage ist, seine Schulden bei Fälligkeit zu begleichen, oder in Konkurs oder Zahlungsunfähigkeit gerät oder einen Antrag oder eine Klage auf Entlastung gemäß einem Konkurs-, Sanierungs-, Insolvenz- oder Moratoriumsgesetz einreicht; oder Verhandlungen mit einem Gläubiger im Hinblick auf eine Neuordnung oder Umschuldung seiner Schulden aufnimmt; oder einen Vergleich oder eine andere Vereinbarung zugunsten seiner Gläubiger im Allgemeinen oder einer Gläubigerklasse vorschlägt oder eingeht; oder
15.5.5 Schritte unternommen werden, die darauf abzielen, dass der Kunde als zahlungsunfähig eingestuft oder befunden wird; oder dass der Kunde abgewickelt oder aufgelöst wird, es sei denn, dies geschieht in Verbindung mit einer solventen Umstrukturierung oder einem Abwicklungsantrag, dessen Bedingungen zuvor schriftlich von Comgate genehmigt wurden; oder dass der Kunde ein Moratorium oder einen anderen Schutz vor seinen Gläubigern erhält; oder dass ein Treuhänder, Aufsichtspersonal, Konkursverwalter, Zwangsverwalter, Liquidator, Verwalter oder ein ähnlicher Beauftragter in Bezug auf den Kunden bestellt wird; oder
15.5.6 der Kunde seine Geschäftstätigkeit einstellt oder einzustellen droht; oder
15.5.7 wenn ein Wechsel in der Kontrolle des Kunden stattfindet.
15.6 Bei Ablauf oder Beendigung des Vertrages:
15.6.1 werden alle zum Zeitpunkt der Kündigung oder des Ablaufs fälligen und zahlbaren Gebühren zusammen mit allen ausstehenden Gebührenrückständen und (gegebenenfalls) vom Kunden zu zahlenden Zinsen sofort fällig und zahlbar anComgate; und
15.6.2 alle Rechte gemäß Abschnitt
2.1.2 sowie das dem Kunden und den Endnutzern eingeräumte Recht zur Nutzung der SIM-Karten, einschließlich der Nummern, enden sofort (was zur Abschaltung der SIM-Karten und Nummern führt), und alle diese Nummern werden Comgate oder ihrem Drittanbieter neu zugewiesen, und im Falle einer Kündigung durch Comgate gemäß Artikel 15.5 wird die Vertragsbeendigungsgebühr sofort fällig und zahlbar. Der Kunde ist verpflichtet, alle SIM-Karten, die Comgate dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages zur Verfügung gestellt hat, unverzüglich an Comgate zurückzugeben; und
15.6.3 alle für die Nutzung durch den Kunden reservierten Nummern, die jedoch weder vom Kunden noch von den Endnutzern genutzt oder an das Netz angeschlossen wurden, werden unverzüglich an Comgate oder deren Drittanbieter zurückübertragen; und
15.6.4 der Kunde wird Comgate unverzüglich alle gemieteten Geräte und anderes Eigentum von Comgate, das sich in seinem Besitz befindet, zurückgeben oder
Kontrolle und/oder im Besitz oder unter Kontrolle eines Drittanbieters oder eines Endnutzers; und
15.6.5 Comgate ist nach angemessener vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, das
die Räumlichkeiten des Kunden, um die Waren zu entfernen, die Eigentum von Comgate oder deren Drittanbietern sind.
15.7 Unbeschadet der Rechte, die Comgate in diesem Vertrag und nach dem Gesetz zustehen, kann Comgate bei (i) bei einer wie auch immer gearteten Beendigung des Vertrags (mit Ausnahme einer wesentlichen Vertragsverletzung durch Comgate, einer Beendigung aus wichtigem Grund oder einer Beendigung aus wichtigem Grund) ist der Kunde verpflichtet, die Vertragsbeendigungsgebühr an Comgate zu zahlen; und (ii) Wenn eine SIM-Karte in den Ruhestand versetzt wird, ist der Kunde verpflichtet, die Gebühr für die Stilllegung der SIM-Karte an Comgate zu zahlen, und zwar jeweils in frei verfügbaren Mitteln innerhalb von 30 Tagen nach Aufforderung
Von Comgate.

16. Vertraulichkeit

16.1 In dieser Klausel bezeichnet der Begriff “vertrauliche Informationen” alle Informationen, die Comgate dem Kunden in irgendeiner Form oder auf irgendeine Weise offenbart, vorausgesetzt, dass jede dieser Informationen einer vernünftigen Person als vertraulich erscheinen würde oder von Comgate ausdrücklich als vertraulich bezeichnet wird.
16.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle vertraulichen Informationen, die er im Rahmen oder als Ergebnis des Vertrages erhält, jederzeit vertraulich zu behandeln und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Unbeschadet des Vorstehenden können solche Informationen weitergegeben werden, wenn dies für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags erforderlich ist und der Kunde sicherstellt, dass der Empfänger dieser Informationen im Wesentlichen den gleichen oder ähnlichen Vertraulichkeitsverpflichtungen zustimmt, wie sie in dieser Klausel dargelegt sind.
16.3 Der Kunde ist nicht verpflichtet, Informationen, die vertraulich sind, als solche zu behandeln:
16.3.1 die sich bereits rechtmäßig in seinem Besitz befinden;
16.3.2 öffentlich zugänglich werden, außer als Folge einer Vertragsverletzung durch den Kunden;
16.3.3 rechtmäßig von einem Dritten ohne Einschränkung der Offenlegung erlangt wurde; oder
16.3.4 wenn eine Offenlegung durch das Gesetz oder die zuständige Aufsichtsbehörde vorgeschrieben ist; immer vorausgesetzt, dass der Kunde Comgate vor einer solchen Offenlegung unverzüglich schriftlich über diese Offenlegung informiert.
16.4 Die in dieser Klausel auferlegten Verpflichtungen und Beschränkungen gelten auch nach Beendigung oder Ablauf des Vertrages.

17. Datenschutz

17.1 Die Parteien stellen sicher, dass sie bei der Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit die Bestimmungen und Verpflichtungen einhalten, die sich aus dem Data Protection Act 1998 und den Datenschutzgrundsätzen (zusammen mit den gleichwertigen geltenden Vorschriften und Gesetzen in jeder anderen Rechtsordnung, in der die Parteien tätig sind) ergeben, sowie alle späteren Wiederinkraftsetzungen oder Änderungen derselben.
17.2 Wenn Comgate bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, halten die Parteien ihre Absicht fest, dass der Kunde der Datenverantwortliche und Comgate der Datenverarbeiter ist und dass in einem solchen Fall:
17.2.1 Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass die personenbezogenen Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder des Landes, in dem der Kunde, die Drittanbieter und die Endnutzer ansässig sind (einschließlich der USA), übertragen oder gespeichert werden können, damit Comgate (oder ein Dritter im Namen von Comgate) die Dienstleistungen und die sonstigen Verpflichtungen von Comgate aus dem Vertrag erfüllen kann;
17.2.2 der Kunde stellt sicher, dass der Kunde jederzeit berechtigt ist, die betreffenden personenbezogenen Daten an Comgate zu übermitteln, damit
dass Comgate die personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit dem Vertrag im Namen des Kunden rechtmäßig nutzen, verarbeiten und übertragen darf;
17.2.3 Der Kunde stellt sicher, dass jede Anfrage, die er an Comgate richtet, um auf Informationen über den Kunden, seine Mitarbeiter oder Endnutzer zuzugreifen, diese zu verarbeiten und zu nutzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikationsdaten wie Verkehrs- oder Standortdaten oder Messungen in Mobilfunknetzen, aus denen Standort- und andere Daten extrahiert oder berechnet werden können, in Übereinstimmung mit allen einschlägigen Gesetzen und Vorschriften erfolgt;
17.2.4 der Kunde stellt sicher, dass die Nutzung der Dienste durch ihn und seine Endnutzer in vollem Umfang mit allen einschlägigen Gesetzen oder Vorschriften übereinstimmt, die für die Aufbewahrung oder Speicherung von Daten und die Nutzung, den Standort oder die Sicherheit von Servern oder Datenbanken gelten, auf denen Informationen, die sich auf die Dienste beziehen oder von ihnen erzeugt werden, gespeichert werden;
17.2.5 der Kunde stellt sicher, dass die betreffenden Dritten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Endnutzer) über eine solche Nutzung, Verarbeitung und Übermittlung informiert wurden und ihr Einverständnis dazu gegeben haben, wie es die Datenschutzgesetze verlangen. Der Kunde garantiert, dass er befugt ist, den Endnutzer und andere Dritte in dieser Angelegenheit zu vertreten, und der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Comgate von allen Ansprüchen eines Endnutzers oder eines anderen relevanten Dritten freizustellen, die behaupten, dass Comgate nicht das Recht hatte, die personenbezogenen Daten eines solchen Dritten gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags zu verarbeiten und zu übertragen;
17.2.6 Comgate wird die personenbezogenen Daten nur in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allen rechtmäßigen Anweisungen, die der Kunde von Zeit zu Zeit schriftlich erteilt, verarbeiten; und
17.2.7 jede Vertragspartei trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen
gegen die unbefugte oder unrechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten oder deren zufälligen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung.

18. Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) NUTZUNG DES SERVICE

18.1 Soweit die Roaming-Verordnung (531/2012/EG) (die “Roaming-Verordnung”) auf die im Rahmen dieses Vertrags erbrachten Dienstleistungen Anwendung findet, erkennt der Kunde hiermit an, dass Comgate und seine Lieferanten möglicherweise nicht in der Lage sind, die im Rahmen dieses Vertrags erbrachten Dienstleistungen zu erbringen, wenn der Kunde oder ein Endnutzer die Entkopplung und die lokale Unterbrechung gemäß Artikel 4 und 5 der Roaming-Verordnung vornimmt.

18.2 Ist der Kunde der Endnutzer, erkennt er hiermit an, dass die Verwendung von Entkopplung oder lokaler Trennung in Verbindung mit den Diensten zu einer Unterbrechung des Dienstes führen oder die Qualität des bereitgestellten Dienstes anderweitig beeinträchtigen kann.
18.3 Wenn der Kunde nicht der Endnutzer ist, muss er sicherstellen, dass alle Endnutzer, die die SIM-Karten für die hierunter fallenden Dienste verwenden, darüber informiert werden, dass die Verwendung von Entkopplung oder lokaler Unterbrechung in Verbindung mit diesem Dienst zu einer Unterbrechung des Dienstes führen oder die Qualität des bereitgestellten Dienstes anderweitig beeinträchtigen kann.
18.4 Der Kunde erkennt an und stellt sicher, dass die Endnutzer anerkennen und zustimmen, dass für den Fall, dass ein Endnutzer einen anderen Roaming-Anbieter wählt als
Comgate ist nicht verpflichtet, die Dienstleistungen in Übereinstimmung mit diesem Vertrag zu erbringen, und weder Comgate noch sein Lieferant haften für die Nichterbringung der Dienstleistungen oder für Unterbrechungen bei der Erbringung der Dienstleistungen. Der Kunde haftet weiterhin für alle nach diesem Vertrag zu zahlenden Gebühren. Der Kunde stellt Comgate von sämtlichen Ansprüchen eines Endnutzers oder eines sonstigen Dritten frei, die sich auf die Einstellung oder Unterbrechung der vertragsgegenständlichen Dienstleistungen aufgrund der Wahl eines anderen Roaming-Anbieters als Comgate (und dessen Lieferanten) durch den Endnutzer beziehen oder in irgendeiner Weise damit zusammenhängen.
18.5 Keine der hierin enthaltenen Bestimmungen ist so zu verstehen, dass sie einer Partei Rechte in Bezug auf die Entkopplung und/oder den lokalen Break-Out oder in Bezug auf eine Bestimmung der Roaming-Verordnung einräumt, soweit diese Partei nicht anderweitig über solche Rechte nach der Roaming-Verordnung oder nach geltendem Recht verfügt.

19 Allgemeines

19.1 Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung und Übereinkunft zwischen den Parteien dar und ersetzt alle (schriftlichen oder mündlichen) Mitteilungen, Absprachen, Zusicherungen und Vereinbarungen in Bezug auf den hierin festgelegten Gegenstand. Keine der Bestimmungen dieser Klausel soll
die Haftung einer Partei für arglistige Täuschung zu beschränken oder auszuschließen. Der Vertrag kann nur durch schriftliche Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien geändert werden. Alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Bedingungen, sei es durch Gesetz oder anderweitig, werden im vollen gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
19.2 Mitteilungen, die im Rahmen des Vertrags von einer Partei an die andere gerichtet werden müssen oder dürfen, bedürfen der Schriftform und sind an den Sitz oder die Hauptniederlassung der anderen Partei zu richten oder an eine andere Adresse, die die eine Partei der anderen schriftlich mitgeteilt hat.
19.3 Kein Versäumnis oder Verzug einer Partei bei der Ausübung eines ihrer Rechte aus dem Vertrag gilt als Verzicht auf dieses Recht, und kein Verzicht einer Partei auf eine Vertragsverletzung durch die andere gilt als Verzicht auf eine spätere Verletzung der gleichen oder einer anderen Bestimmung.
19.4 Sollte eine Bestimmung des Vertrages von einem Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde ganz oder teilweise für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages und der Rest der betreffenden Bestimmung davon nicht berührt.
19.5 Der Vertrag kann von den Parteien in einer beliebigen Anzahl von Ausfertigungen abgeschlossen werden, von denen jede bei ihrer Ausfertigung und Übergabe als Original gilt.
19.6 Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich anders angegeben, verleiht der Vertrag keiner Person (außer den Vertragsparteien) irgendwelche Rechte gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999.
19.7 Der Kunde darf den Nutzen oder die Last des Vertrags nicht abtreten, novatisieren, übertragen, belasten oder anderweitig damit umgehen.
Vertrag. Comgate ist berechtigt, den Vertrag und/oder die sich daraus ergebenden Rechte und/oder Pflichten jederzeit ohne die Zustimmung des Kunden abzutreten, neu zu vergeben, zu übertragen, unterzuvergeben, zu belasten oder anderweitig damit umzugehen.
19.8 Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei (die nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden darf) darf eine Vertragspartei vor Beginn, während oder nach Beendigung des Vertrags keine Ankündigung bezüglich der Bedingungen oder des Gegenstands des Vertrags machen oder machen lassen.
19.9 Comgate ist berechtigt, die Vertragsbedingungen unverzüglich schriftlich zu ändern, wenn eine neue Gesetzgebung, eine Rechtsverordnung oder eine andere behördliche Regelung oder die Bedingungen, unter denen Comgate die Dienstleistungen und/oder den Zugang zum Netz erbringt, eine solche Änderung erforderlich machen. Zur Vermeidung von Zweifeln erkennt der Kunde an, dass die Gebühren aufgrund der Bestimmungen dieser Klausel nicht reduziert werden.
19.10 Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass Comgate und/oder seine Lizenzgeber oder Drittanbieter Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte an den Dienstleistungen, den SIM-Karten und/oder den gemieteten Geräten sind, wozu unter anderem alle Handels- und Dienstleistungsmarken, Erfindungen, Patente, Urheberrechte, Geschmacksmusterrechte (eingetragene oder nicht eingetragene), Datenbankrechte und alle anderen Rechte an geistigem Eigentum gehören, die irgendwo auf der Welt bestehen. Der Kunde wird den Drittanbietern oder den Endnutzern nicht gestatten, ohne die schriftliche Zustimmung von Comgate einen Namen oder eine Marke oder eine andere Bezeichnung von Comgate oder seinen Zulieferern zu verwenden, einschließlich einer Verkürzung oder Abbreviatur der vorgenannten Begriffe. Jegliches geistige Eigentum von Comgate oder seinen Lieferanten kann von diesen Parteien geltend gemacht werden.
19.11 Comgate haftet dem Kunden gegenüber nicht und gilt auch nicht als vertragsbrüchig aufgrund von Verzögerungen bei der Erfüllung oder Nichterfüllung der Verpflichtungen von Comgate aus dem Vertrag, wenn die Verzögerung oder Nichterfüllung auf eine Ursache zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle von Comgate liegt, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) höhere Gewalt, Explosion, Überschwemmung, Sturm, Feuer, Unfall, Blitzschlag, Krieg, Unruhen, böswillige Beschädigung, Arbeitskämpfe (unabhängig davon, ob Comgate-Mitarbeiter betroffen sind oder nicht), Handlungen lokaler oder zentraler Behörden oder anderer zuständiger Stellen, der Ausfall eines Versorgungsdienstes oder eines Telekommunikationsnetzes, die Einstellung der Leistungserbringung durch den Netzbetreiber an Comgate aus irgendeinem Grund, die Einhaltung von Gesetzen oder behördlichen Anordnungen, Regeln, Vorschriften, Anweisungen, Unfällen, Maschinenausfällen oder Versäumnissen von Zulieferern oder Subunternehmern, sofern der Kunde so bald wie möglich nach Eintreten eines solchen Ereignisses und dessen voraussichtlicher Dauer benachrichtigt wird.
19.12 Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Bestellformular oder einem Zusatzauftrag hat das Bestellformular oder der Zusatzauftrag Vorrang.
19.13 Dieser Vertrag (einschließlich nicht-vertraglicher Ansprüche oder Streitigkeiten) unterliegt ausschließlich niederländischem Recht, ohne Rücksicht auf dessen kollisionsrechtliche Bestimmungen.
19.14 Wird eine Streitigkeit nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen durch Verhandlungen beigelegt, so wird die Streitigkeit allein und ausschließlich nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer von drei (3) gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Der Ort des Schiedsverfahrens ist in Utrecht, Niederlande. Das Schiedsverfahren wird in niederländischer Sprache durchgeführt, und der Schiedsspruch ist für die Parteien endgültig und verbindlich und kann vor jedem zuständigen Gericht vollstreckt werden. Der Schiedsrichter muss sein Urteil ausführlich erläutern und begründen. Der Schiedsspruch kann Schadensersatz gegen eine der Parteien beinhalten, aber unter keinen Umständen ist der Schiedsrichter befugt, Folgeschäden, beiläufig entstandene Schäden, besondere Schäden, Schäden mit Strafcharakter oder Mehrfachschäden gegen eine der Parteien zu verhängen. Alle Schiedsverfahren, die unter Bezugnahme auf diese Schiedsklausel durchgeführt werden, sind streng vertraulich zu behandeln. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung erstreckt sich auf alle Informationen, die im Laufe eines solchen Schiedsverfahrens offengelegt werden, sowie auf alle Entscheidungen oder Schiedssprüche, die während des Verfahrens ergehen oder verkündet werden. Informationen, die unter diese Vertraulichkeitserklärung fallen, dürfen in keiner Form an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, die Parteien des Schiedsverfahrens haben ihre schriftliche Zustimmung erteilt; ausgenommen sind ihre Rechtsberater und andere dritte Berater, die von diesem Verfahren Kenntnis haben müssen, sofern diese dritten Berater einer Vertraulichkeitserklärung unterliegen, die nicht weniger streng ist als die Bestimmungen dieser Vertraulichkeitserklärung. Ungeachtet des unmittelbar vorangehenden Satzes ist keine Partei daran gehindert, solche Informationen offenzulegen, wenn und soweit sie aufgrund von Gesetzen, Vorschriften, Entscheidungen einer Regierungsbehörde, Börsenverpflichtungen oder ähnlichem zur Offenlegung verpflichtet ist, vorausgesetzt, dass die offenlegende Partei (soweit dies rechtmäßig und vernünftigerweise möglich ist) sich zunächst mit den betroffenen Parteien über die Art, die vorgeschlagene Form, den Zeitpunkt und den Zweck einer solchen Offenlegung berät und alle zumutbaren Anstrengungen unternimmt, um sicherzustellen, dass diese Informationen von den empfangenden Parteien als vertraulich behandelt werden.

ANHANG 3

COMGATE M2M CONTROL CENTER NUTZUNGSRICHTLINIEN

1 Einleitung
Diese Richtlinien gelten für alle Kunden und Nutzer des Dienstes (“Nutzer”)
oder Comgate M2M Control Center. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die mit seinen Kunden abgeschlossenen Vereinbarungen sicherstellen, dass alle Nutzer diese Richtlinien einhalten. Comgate und seine Unterlieferanten (“Lieferanten”) des Comgate M2M Control Centers behalten sich das Recht vor, die Nutzung des Comgate M2M Control Centers bei Nichtzahlung, offensichtlichen Geräte- oder Anwendungsfehlfunktionen und festgestellten Verstößen gegen diese Benutzerrichtlinien auszusetzen, wobei die Nutzung nach Behebung des Problems unverzüglich wieder aufgenommen wird.

2 Registrierung
Als Voraussetzung für die Nutzung des M2M-Kontrollzentrums von Comgate muss sich jeder administrative Benutzer des M2M-Kontrollzentrums von Comgate bei Comgate oder seinen Lieferanten registrieren und ein eindeutiges Passwort und einen Benutzernamen (“Benutzer-ID”) wählen. Der Kunde stellt sicher, dass die Verträge, die er mit seinen Kunden abschließt, gewährleisten, dass jeder dieser Nutzer genaue, vollständige und aktualisierte Registrierungsdaten angibt. Ein Nutzer darf nicht (i) als Benutzer-ID den Namen einer anderen Person in der Absicht zu wählen oder zu verwenden, sich als diese Person auszugeben; oder (ii) als Benutzerkennung einen Namen zu verwenden, an dem eine andere Person als der betreffende Benutzer ohne entsprechende Genehmigung Rechte hat.

3 Anwendbare Gesetze
Die Benutzer dürfen das Comgate M2M Control Center oder die zugehörige Software nicht in einer Weise verwenden, die (a) das geistige Eigentum oder Eigentumsrechte, das Recht auf Öffentlichkeit oder Privatsphäre oder andere Eigentumsrechte anderer verletzt, (b) gegen geltende Gesetze, Statuten, Verordnungen oder Vorschriften verstößt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Export, Spamming, Datenschutz, Verbraucher- und Kinderschutz, Obszönität oder Verleumdung, oder (c) schädlich, bedrohlich, missbräuchlich, belästigend, unerlaubt, verleumderisch, vulgär, obszön, beleidigend oder ähnlich anstößig sind.

4 Sicherheit
Die Benutzer werden die Sicherheit des Comgate M2M Control Center nicht verletzen oder versuchen zu verletzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, (a) auf Daten zuzugreifen, die nicht für den betreffenden Nutzer bestimmt sind, oder sich bei einem Server oder Konto anzumelden, zu dem der betreffende Nutzer keine Zugangsberechtigung hat, (b) der Versuch, die Anfälligkeit eines Systems oder Netzes zu sondieren, zu scannen oder zu testen oder Sicherheits- oder Authentifizierungsmaßnahmen ohne ordnungsgemäße Genehmigung zu umgehen, (c) der Versuch, das Comgate M2M Control Center für einen Benutzer, einen Host oder ein Netzwerk zu stören, zu unterbrechen oder zu deaktivieren, insbesondere durch Überlastung, “Flooding”, “Mail-Bombing” oder “Crashing”, (d) Fälschung von TCP/IP-Paket-Headern oder Teilen der Header-Informationen in einer E-Mail, (e) Maßnahmen zu ergreifen, um das Comgate M2M Control Center zu erhalten, zu denen der Nutzer nicht berechtigt ist, oder (f) das Versenden von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden oder anderen schädlichen Codes oder
Anhang. Verstöße gegen die System- oder Netzsicherheit können eine zivil- oder strafrechtliche Haftung nach sich ziehen. Comgate und seine Zulieferer behalten sich das Recht vor, das Comgate M2M Control Center jederzeit zu überwachen, um die Einhaltung dieser Benutzerrichtlinien zu erleichtern, sind jedoch nicht dazu verpflichtet, dies zu tun. Jeder Nutzer erklärt sich mit der Verarbeitung von Informationen einverstanden, die für die Bereitstellung des Comgate M2M Control Centre in den Datenzentren von Comgate oder seinen Lieferanten erforderlich sind.

5 Vertraulichkeit
Der Nutzer erkennt an, dass das Comgate M2M Control Center (und die damit verbundenen Informationen) wertvolle geschützte Informationen von Comgate und seinen Lieferanten darstellt und dass die unbefugte Verbreitung oder Nutzung dieser Informationen verboten ist und Comgate und seinen Lieferanten irreparablen Schaden zufügen könnte. Der Nutzer wird diese Informationen, einschließlich der Ergebnisse von Auswertungen, vertraulich behandeln und sie nur in Verbindung mit dem Comgate M2M Control Center verwenden. Der Nutzer wird diese Informationen nicht an eine Person oder Einrichtung weitergeben, die nicht an diese Bedingungen gebunden ist. Die drei vorangehenden Sätze
gelten nicht für Informationen, die: (i) Teil des öffentlichen Bereichs ist oder rechtmäßig wird; (ii) zuvor ohne Einschränkung der Verwendung oder Offenlegung bekannt war; (iii) rechtmäßig von einem Dritten erhalten wird; (iv) wird unabhängig entwickelt; (v) von Comgate oder seinen Zulieferern zur Freigabe genehmigt wurde; oder (vi) als Reaktion auf eine gültige gerichtliche Anordnung oder ein rechtmäßiges Ersuchen einer Regierungsbehörde oder wie anderweitig gesetzlich vorgeschrieben offengelegt werden, vorausgesetzt, dass der Nutzer Comgate zuerst benachrichtigt und eine entsprechende Schutzanordnung erwirkt.

6. Geistiges Eigentum
Der Nutzer wird nicht, weder direkt noch indirekt: den Quellcode, den Objektcode oder die zugrundeliegende Struktur, Ideen oder Algorithmen des Comgate M2M Control Centers oder einer mit dem Comgate M2M Control Center verbundenen Technologie (“Technologie”, einschließlich Dokumentation) zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig zu versuchen, diese zu ermitteln; das Comgate M2M Control Center oder die Technologie zu modifizieren, zu übersetzen oder davon abgeleitete Arbeiten zu erstellen; oder zu kopieren (außer zu angemessenen Archivierungszwecken), zu vermieten, zu verleasen, zu vertreiben, zu verpfänden, abzutreten oder anderweitig Rechte an dem Comgate M2M Control Center oder der Technologie zu übertragen oder zu belasten; das Comgate M2M Control Center oder die Technologie für Timesharing- oder Comgate M2M Control Center-Bürozwecke oder anderweitig zum Nutzen eines Dritten zu verwenden, außer für autorisierte Endbenutzer; oder jegliche Eigentumsvermerke oder -kennzeichnungen in Bezug auf das Comgate M2M Control Center zu entfernen. Der Benutzer wird das Comgate M2M Control Center, die zugehörige Software oder Technologie nicht verwenden oder darauf zugreifen, um ein konkurrierendes Produkt oder ein Comgate M2M Control Center zu bauen, ein Produkt oder ein Comgate M2M Control Center zu bauen, das ähnliche Ideen, Merkmale, Funktionen oder Grafiken des Comgate M2M Control Centers verwendet, oder Ideen, Merkmale, Funktionen oder Grafiken des Comgate M2M Control Centers zu kopieren. Comgate und seine Zulieferer behalten alle Rechte am Comgate M2M Control Center, der zugehörigen Software und Technologie und können jegliches Benutzer-Feedback zum Comgate M2M Control Center ohne Ankündigung, Nennung oder Entschädigung verwenden. Es wird klargestellt, dass in Verbindung mit der Nutzung des Comgate M2M Control Centers keine ausdrückliche oder stillschweigende Lizenz für Patente von Comgate oder Comgates Zulieferern erteilt wird.

7 Entschädigung
Der Nutzer stellt Comgate und seine Lieferanten von jeglichen Ansprüchen Dritter (der “Anspruch” umfasst alle damit verbundenen Haftungen, Verluste oder Kosten, einschließlich Anwalts- und Sachverständigenkosten) frei, die besagen, dass die Nutzung des Comgate M2M Control Centers durch den Nutzer mit den Geräten und Anwendungen des Nutzers gegen diese Nutzerrichtlinien (einschließlich der unten beschriebenen Empfehlung gegen die Nutzung unter ausfallsicheren Bedingungen) verstößt oder die geistigen Eigentumsrechte des Dritten verletzt, mit Ausnahme des Umfangs, in dem ein solcher Anspruch Dritter auf geistiges Eigentum unabhängig von den Geräten und Anwendungen des Nutzers entsteht, und wird solche Ansprüche auf Verlangen von Comgate oder des betreffenden Lieferanten abwehren, vorausgesetzt, Comgate benachrichtigt den Nutzer oder der Lieferant benachrichtigt Comgate unverzüglich über den Anspruch und kooperiert in angemessener Weise bei dessen Abwehr.

8 Haftungsausschluss
Das M2M-Kontrollzentrum von Comgate wird von den Lieferanten von Comgate in Übereinstimmung mit den vorherrschenden Industriestandards auf eine Art und Weise bereitgestellt, die bestrebt ist, Fehler und Unterbrechungen im Comgate M2M-Kontrollzentrum zu minimieren. Der Service kann wegen geplanter Wartungsarbeiten oder außerplanmäßiger Notfallwartungen oder aus anderen Gründen, die außerhalb der Kontrolle der Lieferanten oder von Comgate liegen, vorübergehend nicht verfügbar sein. Comgate und seine Zulieferer übernehmen keine Garantie für die Endergebnisse, die durch die Verwendung des Comgate m2m Control Centers zusammen mit den Geräten und Anwendungen des Benutzers erzielt werden, oder dafür, dass die Verwendung des Comgate m2m Control Centers ununterbrochen oder fehlerfrei erfolgt. Comgate und seine Zulieferer lehnen alle stillschweigenden Garantien der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck sowie der Nichtverletzung von Rechten ab. In keinem Fall haften Comgate und die Zulieferer gegenüber dem Nutzer für direkte, indirekte oder Folgeschäden sowie für exemplarische, besondere oder zufällige Schäden im Zusammenhang mit dem Service, mit Internetmaterialien Dritter oder mit der Nutzung des Betreibernetzes. Die Nutzung des Dienstes in Verbindung mit Anwendungen, die eine ausfallsichere Technologie erfordern, wird nicht empfohlen, da das Comgate m2m Control Center für diese nicht ausgelegt ist.
Anwendungen. Für die Zwecke dieses Leitfadens für Dienstleistungsnutzer sind ausfallsichere Anwendungen alle Anwendungen, bei denen eine Fehlfunktion zum Verlust von Menschenleben, zu Körperverletzungen, zu größeren Umweltauswirkungen oder zu Sachschäden führen kann, typischerweise in der Medizin, im Militär, in der Luftfahrt und im Nuklearbereich, alle Anwendungen von
Die Benutzung der Comgatem2m-Zentrale erfolgt auf eigene Gefahr.

ANHANG 4

NETZKOMMUNIKATIONSPOLITIK

Die Bezugnahme auf den Kunden schließt gegebenenfalls auch den Endnutzer und den Drittanbieter ein, vorausgesetzt, dass der Kunde für die Einhaltung dieser Bestimmungen durch all diese Parteien verantwortlich ist.
1. Netzkommunikationspolitik
1.1. Der Kunde ist dafür verantwortlich und muss sicherstellen, dass seine gesamte M2M-Lösung einschließlich Modem, Gerät, Anwendungen und Server diese Comgate Network Communication Policy befolgt. Comgate behält sich das Recht vor, die M2M-Lösung des Kunden aufgrund der Nichteinhaltung der Netzwerkkommunikation ganz oder teilweise zu beenden.
Politik. Comgateres behält sich das Recht vor, unvorhergesehene Kosten, die aufgrund der Nichteinhaltung der Netzkommunikationspolitik entstehen und direkt damit zusammenhängen, in Rechnung zu stellen, vorausgesetzt, dass diese Beträge vorher mit dem Kunden besprochen und vereinbart wurden.
2. Peak Signaling Management
2.1. Die Netzaktivitäten dürfen NICHT synchronisiert werden, d. h. die M2M-Lösung des Kunden darf nicht so konzipiert sein, dass eine Reihe von Geräten genau zur gleichen Zeit versucht, eine Verbindung herzustellen oder zu kommunizieren. Dies gilt sowohl für geplante Aufgaben als auch für die Wiederherstellung von Verbindungen aufgrund von Kommunikationsfehlern. Sollen mehrere Geräte wieder miteinander verbunden werden oder miteinander kommunizieren, so muss diese Tätigkeit über einen bestimmten Zeitraum verteilt werden.
2.2. Das Modem darf NICHT im automatischen Wiederholungsmodus konfiguriert werden, sondern das Gerät muss einen Wiederholungsmodus implementieren, der weniger häufig ist als der in diesem Dokument beschriebene akzeptable Wiederholungsmodus.
2.3. Zulässiger Wiederholungsmodus, wenn die Anwendung keinen eindeutigen und umsetzbaren Fehlercode erhält:
(a) GSM/GPRS-Registrierungsfehler. Es ist akzeptabel, dass eine Anwendung das Modem im Falle eines GSM-Registrierungsfehlers oder eines GPRS-Attach-Fehlers aus vorübergehenden Gründen oder wegen eines nicht verfügbaren Netzes neu startet, jedoch nicht häufiger als einmal alle 5 Minuten, nicht öfter als 10 Mal pro Stunde und nicht öfter als 20 Mal pro Tag.
(b) SMS-Ausfälle. Es ist akzeptabel, dass eine Anwendung im Falle von SMS-Fehlern einen neuen Versuch unternimmt. Wiederholungsversuche dürfen höchstens einmal pro Minute, höchstens 10 Mal pro Stunde und höchstens 15 Mal pro Tag unternommen werden.
(c) Fehler bei der PDP-Kontextaktivierung. Es ist akzeptabel, dass eine Anwendung bei fehlgeschlagener PDP-Kontextaktivierung einen neuen Versuch unternimmt. Wiederholungsversuche dürfen höchstens einmal pro Minute, höchstens 10 Mal pro Stunde und höchstens 20 Mal pro Tag unternommen werden.
(d) Kein Datenverkehr/Serverausfall. Wenn ein Gerät nicht in der Lage ist, Daten an einen Server zu senden oder von einem Server zu empfangen, wird empfohlen, die Datenverbindung zu überprüfen, indem versucht wird, einen bekannten guten oder öffentlichen Server zu erreichen. Alternativ kann eine Anwendung die Datenverbindung durch Deaktivieren und erneutes Aktivieren des PDP-Kontextes zurücksetzen. Es darf jedoch nicht häufiger als einmal alle 1 Minute, nicht öfter als 10 Mal pro Stunde und nicht öfter als 20 Mal pro Tag versucht werden, das Gerät zurückzusetzen.
e) SMS-Wiederholungsversuche über das SMSC-Konto, wenn die vom SMSC-Konto an das M2M-Gerät gesendeten SMS aus irgendeinem Grund nicht zugestellt werden können. Es werden maximal 5 abgelaufene SMS für einen Tag oder 20 abgelaufene SMS für eine Woche pro Gerät akzeptiert.
2.4. Wenn die Anwendung einen eindeutigen und umsetzbaren Fehlercode erhält, wird der M2M-Lösung empfohlen, geeignete und logische Maßnahmen entsprechend dem Fehlercode des Mobilfunknetzes zu ergreifen, mit dem Ziel, dass dies zu weniger häufigen Wiederholungsversuchen führt als der Modus Annehmbare Wiederholung, wenn die Anwendung keinen eindeutigen und umsetzbaren Fehlercode erhält.
2.5. Konservative Nutzung von Ressourcen
a) Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Geräte bei Beendigung des Abonnements ausgeschaltet werden.
b) Der PDP-Kontext sollte abgebaut werden, wenn innerhalb von 6 Stunden keine neue Datensitzung zu erwarten ist.
c) Der Kunde sollte die Implementierung jeglicher Keep-Alive-Funktionalität mitComgate abstimmen, um sicherzustellen, dass sie für das Netz optimiert ist.
3 Einhaltung der Normen
3.1. Die Geräte müssen mit den neuesten GSM- und UMTS-Normen des 3GPP übereinstimmen.

4 Wartbare Lösung
Comgate empfiehlt, sich an die folgenden Richtlinien zu halten, damit Comgate die Nutzer umfassend unterstützen kann:
4.1. SIM-OTA: Das Gerät muss
ermöglichen es Comgate, die Parameter der SIM-Karte über das Netz zu aktualisieren.
4.2. Der Kunde muss in der Lage sein, seine Geräte auf Verlangen von Comgate unverzüglich neu zu starten.
4.3. Die M2M-Lösung muss damit umgehen können, dass sich die verfügbaren Mobilfunknetze und -dienste mit der Zeit ändern.
4.4. Die M2M-Lösung muss die Richtlinien für die Entwicklung von Geräten berücksichtigen, die auf der Ressourcenseite des Kontrollzentrums bereitgestellt werden. Bei größeren Abweichungen zwischen den Richtlinien und der M2M-Lösung sollte Comgate zu Rate gezogen werden.

Lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im PDF-Format

Bedingungen und Konditionen